Baurecht - Darf man überhaupt bauen?
Um ein Grundstück bebauen zu können, muss zuerst ein Baurecht einholt werden. Aber selbst, wenn man glaubt, dass alles zum Bauen bereit ist, gibt es dennoch Fälle, in denen Gemeinden oder Städte einem Grundstückseigner das Baurecht streitig gemacht haben. Möchte man sich daher in naher Zukunft den Traum vom eigenen Heim verwirklichen, sollte man sich über die Bedingungen im Klaren sein, die ein Bauvorhaben zulässig machen. Nichts ist in solchen Fällen schlimmer, als ein Grundstück zu kaufen, das man dann nicht bebauen darf. Im Folgenden werden diese Faktoren kurz vorgestellt.
Die entscheidenden Faktoren beim Baurecht
Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn eine der drei folgenden Grundlagen gegeben ist:
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Gemeinden verfügen oftmals über einen Bebauungsplan, den man als Bürger einsehen darf. Ist das Grundstück in dem Bebauungsplan verzeichnet, so besteht eigentlich immer Baurecht. Es muss eine Erschließung gesichert sein und das eigene Bauvorhaben muss den Maßgaben des Planes entsprechen. Dann steht dem nichts im Weg.
- Liegt kein Bebauungsplan vor, sollte man überprüfen, ob das anvisierte Grundstück innerhalb eines "im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt". Ist die Erschließung dort gesichert, besteht automatisch ein Bebauungsrecht. Inwiefern man sein Vorhaben dann dort realisieren kann, hängt wiederum von weiteren Faktoren ab, wie z. B. vom Baugebiet, von der Bauordnung und von der Gemeindesatzung. In diesem Zusammenhang kann oft die Frage aufkommen, ob der Ort des Grundstücks innerhalb eines Ortsteils definiert wird oder nicht. Da sollte man sich bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen, da gerade Grundstücke im Randbereich oftmals zum Streit führen.
- Wenn keiner der obigen Punkte auf ein Grundstück zutrifft, liegt man aller Wahrscheinlichkeit nach in einem Randbereich und damit auch außerhalb des Bebauungsplanes. Bekommt man dann ein Baurecht, entspricht das einer Ausnahme, die sich begünstigte Vorhaben nennt. Das kann z. B. bei einer Erbschaft der Fall sein, wo man ein Grundstück im Außenbereich erbt. Ist das Grundstück unbebaut, darf auch kein Haus errichtet werden. Ist ein Haus vorhanden, darf dieses saniert werden. In diesen Fällen darf man aber unter keinen Umständen über dieses Grundstück hinaus bauen.
Ein einfaches Baurecht kann somit komplizierter ausfallen, als zuerst gedacht. Es ist nun mal nicht so, dass man sich ein Grundstück kauft und sofort darauf bauen kann. Die soeben vorgestellten Faktoren können einem Bauvorhaben schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Im möglichen Streitfall ist es immer ratsam, sich von Experten beraten zu lassen. Auch in anderen Fragen, wie dem Handelsvertreterrecht Düsseldorf wird einem schnell weitergeholfen.
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