Asbest ist ein sehr beständiger und nicht verrottbar Baustoff. Die Weißasbestfasern (Chrysotil) haben eine Zugfestigkeit von 560 bis 760 N/mm2. Es handelt sich hierbei um einen sehr festen und belastbaren Baustoff. Es können somit relativ dünne und feste Platten, wie z. B. die zementgebundenen Wellasbestplatten für die Dacheindeckung, hergestellt werden.
Asbestplatten fanden vor allem im Außenbereich oder an Stellen Anwendung, wo andere Baustoffe durch die Feuchtigkeit oder andere klimatische Beanspruchen nicht lange halten. Eine der wichtigsten Einsatzgebiete war und ist das Dach. Hier wurden die zementgebundenen Wellasbestplatten als Dacheindeckung für Industrie- und landwirtschaftliche Gebäude, Garagen, Schuppen oder für Baracken verwendet. Neben den zementgebunden Platten wurden z. B. Asbestkunststoffe, Spritzasbestputz, Asbest-Leichtplatten, Asbestbitumen und in der Wärmeisolierung hergestellt und in Gebäuden verbaut.
Herauslösende Asbestfasern sind gesundheitlich sehr bedenklich und eingeatmet verursachen die sehr kleinen Fasern in der Lunge eine Asbestose und Lungenkrebs. Die Fasern haben eine Länge von 5 bis 500 µm und ein Durchmesser von circa 3 µm. Besonders die Fasern mit einem Durchmesser < 1 µm sind sehr gefährlich, da diese in die Alveolen (Lungenbläschen) passen und die winzigen Öffnungen verstopfen. Von unserem Körper können diese Fasern nicht abgebaut werden und verursachen die "Wucherungen" in der Lunge. Diese Krankheit tritt nicht sofort auf, sondern kann sich erst nach vielen Jahren bemerkbar machen.
Aus Asbestzementteilen lösen sich nur sehr wenige Asbestfasern und es erfolgt nur eine geringe Emission. Vorausgesetzt, sie werden nicht bearbeitet, gesäubert usw. Dagegen tritt eine hohe Belastung bei Baustoffen, wie Spritzasbestputzen und Asbestleichtbauplatten auf, wo die Fasern nur schwach gebunden sind. Hier lösen sich die Asbestfasern aus dem Baustoff und werden mit dem übrigen Feinstaub eingeatmet. Eine der bekanntesten Bauwerke war der Palast der Republik in Berlin, welches im Innenbereich aus viel schwach gebundenen Asbestbaustoffen bestand. Es war ein sehr hoher Sanierungsbedarf erforderlich. Natürlich musste das Gebäude auch aus anderen Gründen verschwinden und wurde vollständig angerissen.
Die Sanierung von Bauteilen aus Asbest sollte grundsätzlich von einer Fachfirma ausgeführt werden. Sie verfügen über das entsprechende Know-how und die entsprechende Schutzausrüstung. Es geht hierbei nicht nur um den Schutz der ausführenden Person, sondern auch die Staubbelastung mit den Asbestfasern muss so klein wie möglich gehalten werden.
Auch heute sind in Deutschland noch viele Dächer mit Wellasbestplatten gedeckt. Solange diese zementgebunden Platten nicht gesäubert oder bearbeitet werden, lösen sich nur sehr wenige Fasern. Nach langer Nutzung sehen diese Dächer auch nicht mehr gut aus und an einigen Stellen werden diese undicht. Nicht in jedem Fall muss eine Neueindeckung erfolgen. Wie eine fachgerechte Asbestdach Sanierung durchgeführt wird, erfahren Sie auf bwd-dachsanierung.de.
Es gibt verschiedene Sanierverfahren, wie eine zusätzliche Beschichtung oder Abdeckung der Asbestplatten. Diese erfordert vorher eine gründliche Säuberung der alten Fläche, wo sich zwangsläufig Asbestfasern lösen. Vor diesen Fasern muss sich der Sanierer mit entsprechender Schutzkleidung schützen und gleichzeitig darauf achten, dass die Fasern mit dem Staub nicht in die Umwelt gelangen. Das Gleiche gilt aber auch, wenn die Dachhaut vollkommen entfernt und erneuert werden muss. Die Fachfirma oder auch ein erfahrener Gutachter wird Ihnen die günstigste Sanierungsvariante vorschlagen.
Mit der Sanierung des alten Asbestdaches erfolgt nicht nur eine optische Aufwertung des Gebäudes. Durch die Sanierung steigt gleichzeitig der Immobilienwert wieder an, da sich eine Immobilie mit Altlasten nur schlecht bzw. für sehr wenig Geld verkaufen lässt. Eine Sanierung ist auch aus diesen Gründen sinnvoll.
Noch viel komplizierter sind die Sanierungsarbeiten, wenn die Asbestfasern nur schwach gebunden sind und diese bei der Sanierung den Sanierer und die Umwelt belasten.
Es gelten für die Asbestsanierung die Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest -. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten". In der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sind besondere Vorschriften für Asbest festgehalten. Sie enthält aber keine Reglungen für die Asbestsanierung. Das maßgebliche Verbot zur Herstellung und Verwendung von Asbest ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) seit 1993 festgeschrieben, welche vorwiegend zum Schutz des Arbeitnehmers dient.
Diese Verordnung gilt nicht für den privaten Haushalt, wobei der Bauherr ein Asbestzementdach nicht überbauen darf, wie z. B. eine Fotovoltaikanlage, aufsetzen. Sie dürfen als Privatperson auch keine Asbestplatten bohren, sägen oder mechanisch bearbeiten. Das ist ebenso verboten.
Mit der TRGS 519 nicht nur die Sanierung, sondern auch der Transport und die Entsorgung auf der Deponie geregelt, damit keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Die Voraussetzungen und die genauen Reglungen kennen die spezialisierten Fachfirmen.
Wir wohnen in Transkarpatien. Hier sind mehr als 50 % aller Dächer von den Wohnhäusern und Schuppen mit Wellasbestplatten abgedeckt. Leider auch noch unser Schuppen. Aber was soll es, wenn die Dächer bei der Nachbarschaft aus diesem Material bestehen.
Im letzten Jahr war hier ein starker Sturm und viele Dächer wurden beschädigt. Alle Arbeiten mit den Wellasbestplatten werden ohne Atemschutzmaske ausgeführt, egal ob gebohrt oder die Platten mit der Flex geschnitten werden. Ich hatte auch darauf hingewiesen und meine Atemschutzmaske bei den Schneidearbeiten angeboten, nein so etwas wird nicht gebraucht. Und die Arbeiten in der Staubwolke wurden fortgeführt.
Auf vielen Grundstücken werden noch Stapel dieser Platten als Reserve bzw. für eine andere Verwendung gelagert.
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