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Brandverhalten (DIN 4102) Brandschutz-Baustoffklassen

Alle Baustoffe werden in DIN 4102 1) nach ihrer Brennbarkeit in Baustoffklassen eingeteilt, die mit A oder B und einer Ziffer bezeichnet sind. Es bedeutet:

A1: Nicht brennbar, ohne oder nur geringe organische (brennbare) Bestandteile. Dazu gehören fast alle mineralischen Baustoffe (Sand, Kies, Ton, Beton, Ziegel, spezielle Gipsbauplatten zum Beispiel Fireboards (Knauf) oder LaPrima (Lafarge Gips)). Sie müssen nicht gekennzeichnet werden. Ausnahmen bilden zum Beispiel Mineral- oder Glasfaserplatten. Sie können auch der Baustoffklasse A2 angehören; deshalb müssen sie in jedem Fall durch ein Prüfzeichen gekennzeichnet werden.

A2: Nicht brennbar, enthält oft organische (brennbare) Bestandteile - zum Beispiel manche Glas- oder Mineralfaserprodukte, Gipskarton- und Gipsfaserplatten oder Leichtbeton mit organischen Zuschlägen (Holz, Kunststoff). Baustoffe der Klasse A2 müssen immer mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet werden.

B1: Brennbar, schwer entflammbar - zum Beispiel bestimmte Mineral- oder Glasfaserplatten und -filze, Gipskartonplatten, Holzwolleleichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Kunststoffe etc. Sie müssen das selbe Prüfzeichen wie Baustoffe der Klasse A2 tragen.

B2: Brennbar, normal entflammbar zum Beispiel bestimmte Gipskartonverbundplatten, bestimmte Mehrschicht-Leichtbauplatten, Holz und Holzwerkstoffe mit mehr als 2 mm Dicke und einer Rohdichte von mehr als 400 kg/m3, Korkerzeugnisse, Fußbodenbeläge, Dachpappe, Asphalt-Dichtungsbahnen, Kunststoffe... Sie müssen immer gekennzeichnet sein. Ausnahmen bilden Holz und Holzwerkstoffplatten mit ausreichender Dicke und Rohdichte.

B3: Brennbar, leicht entflammbar - zum Beispiel Holz und Holzwerkstoffe mit weniger als 2 mm Dicke und einer Rohdichte von weniger als 400 kg/m3.

Baustoffe der Klassen A 1, A2 und B 1 kann man im Hausbau nahezu unbeschränkt einsetzen. Baustoffe der Klasse B2 dürfen nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, oder sie müssen zum Beispiel durch Beschichtung mit einem Flammschutzanstrich (Flammschutzmittel) die Eigenschaften eines B1-Baustoffs bekommen. Zu beachten ist, dass Flammschutzmittel, wie viele ander chemische Stoffe, sich ungünstig auf unser Schilddrüsenhormon auswirken. (nach efsa)

Feuerwiderstandsklasse

In allen Bauordnungen wird für tragende und nicht tragende Bauteile eine Mindestzeit gefordert, die das Bauteil im Brandfall funktionsfähig überstehen muss. Diese "Feuerwiderstandsdauer" in Minuten drückt die Zahl der Feuerwiderstandsklasse aus. Die Abkürzungen sind
F für Bauteile allgemein und für Verglasungen mit starker Wärmedämmung (ein Bauteil der Klasse F 30 bleibt im Brandfall 30 Minuten F60 60 Minuten F120 2 Std. lang funktionsfähig),
G für Verglasungen, die Hitzestrahlung nicht dämmen,
T für Türen,
W für nicht tragende Außenwände.

Weiterhin gibt es für Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen, Installationsschächte, Kabelabschottung Feuerwiderstandsklassen.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen werden durch Putze, mineralische Dämmschichten oder Gipsbauplatten besonders wirkungsvoll verbessert.

Der deutsche Föderalismus ist auch heute noch immer allgegenwärtig. Er schließt leider auch den Bau-Bereich ein, wie zum Beispiel die Brandschutzregelungen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze! Bei der Bearbeitung von Projekten können daher unterschiedliche brandschutzrechtliche Regelungen gelten.

So ist zum Beispiel ein Brandschutzkonzept in Nordrhein-Westfalen gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu erstellen. In Bayern ist das Konzept, ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten, durch einen Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung oder Sachverständigen zu erstellen (gem. §62 Abs. 2 Satz 3 BayBO).
Das Brandschutzkonzept sollte aus Planunterlagen (mit den Gliederungen a. Vorbemerkung/Einleitung, b. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse, c. Baurechtliche Einordnung, Risikobewertung und Schutzziele sowie d. Brandschutzmaßnahmen), einem Erläuterungsbericht mit Textteil und einer tabellenförmigen Festlegung von Anforderungen bestehen.

Brandgefahr bei Photovoltaik-Solaranlagen

Bei einem Brand setzen sich nicht nur die Feuerwehrleute einer Gefahr aus (Stromschlag) sondern bei bestimmten Modulen entstehen toxische Gase, die die Bewohner der Umgebung gefährden.

Beispiel eines Hausbrandes

Dieses Gebäude habe ich rein zufällig entdeckt. Ich kenne weder die Brandursache, noch habe ich das Gebäude betreten und bin auch nicht mit der Aufklärung beauftragt. Die Aufnahmen stammen von außen. Aus meiner Sicht ist der Wohnungsbrand in der ersten Etage rechts entstanden. Der Innenputz in der Fensterlichte ist stark geschädigt. Der Brand hat sich nach links und nach oben sowohl über die Fassade als auch innen ausgedehnt. Die Brandausdehnung über die Fassade bis zum Dachgeschoss ist recht deutlich erkennbar. Im Dachgeschoss erfolgte eine Brandausdehnung von links und Mitte nach rechts.

Styropordämmplatten an der Fassade

Styropordämmplatten an der Fassade

Die Bildaufnahme von außen durch die Fenster sind nicht sehr deutlich. Die Zimmerdecken wurden mit abgehängter Gipskartonplatte verkleidet. Nicht sehr deutlich ist zu erkennen, ob die Glasfaserdämmung auf den Gipsplatten lag oder sich zwischen den Deckenbalken der Holzbalkendecke befand. In dem einen Bild sieht es so aus, als wäre ein Deckenbalken mit Laschen versehen. Das bedeutet, auf der unteren Seite der Holzbalkendecke befand sich keine Sparschalung mit Deckenputz.

Zimmerdecke nach Brand

In dem anderen Bild ist der schadhafte Deckenputz mit dem Putzträger aus Schilfrohr erkennbar. Auch wenn die abgehängte Decke aus 15 mm GKF Platten (Brandschutzplatten) verkleidet wurde, erfüllt diese Konstruktion nicht die Bedingung von F 30. Das ist nur der Fall, wenn der ursprüngliche Deckenputz (Kalkputz) mit der Sparschalung vollständig vorhanden ist.

Zimmerdecke nach Brand

Die Schlacke- oder Lehmfüllung dürfte den Durchbrand verzögern. Ebenso ist die Eindeckung des Daches mit dem Bitumenschindeln nicht gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig.

Bitumendach nach Brand

Entfernte Bauteile auf Straße nach Wohnungsbrand

Das zu erkennende Schadensbild deutet darauf hin, dass bautechnisch Mängel bezogen auf den Brandschutz vorliegen. Weitere Ausführungen zum Brandschutz im Trockenbau.

1) Mit der europäischen Normung DIN EN 13501-1 müssen zusätzlich die Rauchklasse (s) und Abtropfklasse (d) berücksichtigt werden. So erfüllt zum Beispiel ein Baustoff der europäischen Klasse A2-s2d0 nicht die Klassifikation "nicht brennbar" und ist so als schwer entflammbarer Baustoff zu bewerten.

Quelle: Kur, Friedrich; Wohngifte, Handbuch für gesundes Bauen und Einrichtungen, 3. Aufl. Verlag Eichborn, 1993, S. 535, 538
Frommhold, Hasenjäger; Wohnungsbau-Normen 19. Aufl. 1991, Beuth-Verlag S.337 ff

www.knauf.de Unter Brandschutz (pdf-Datei)


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