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Was versteht man unter MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration)?

Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich 8-stündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (in Vierschichtbetrieben 42 Stunden je Woche im Durchschnitt von vier aufeinanderfolgenden Wochen), im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.

In der Regel wird der MAK-Wert als Durchschnittswert über Zeiträume bis zu einem Arbeitstag oder einer Arbeitsschicht integriert. Bei der Aufstellung von MAK-Werten sind in erster Linie die Wirkungscharakteristika der Stoffe berücksichtigt, daneben aber auch - so weit möglich - praktische Gegebenheiten der Arbeitsprozesse beziehungsweise der durch diese bestimmten Expositionsmuster. Maßgebend sind dabei wissenschaftlich fundierte Kriterien des Gesundheitsschutzes, nicht die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Realisation in der Praxis. Dabei ist die unterschiedliche Empfindlichkeit des arbeitsfähigen Menschen, so weit sie durch Alter, Geschlecht, Konstitution, Ernährungszustand, Klima und andere Faktoren bedingt ist, nach Möglichkeit berücksichtigt.

Dagegen gibt die Einhaltung des MAK-Wertes keine Sicherheit gegen das Auftreten von allergischen Krankheiten bei Personen, die dazu neigen. Ebenso ist kein sicherer Schutz des ungeborenen Kindes vor teratogenen (von der Norm abweichenden) Wirkungen gewährleistet. Die Lästigkeit einer Einwirkung (zum Beispiel ekelerregender Geruch, kurzfristiger Augenreiz usw.) ist in den MAK-Werten nach Möglichkeit dem Stand der Zivilisation und Technik entsprechend berücksichtigt.

Der MAK-Wert wird in ppm (pars per million, 1 cm3 Gas auf 1 m3 Luft) und in mg/m3 festgelegt. Die MAK-Liste enthält ferner Angaben über die Gefahr der Hautresorption und über sensibilisierende (die Hautempfindlichkeit verstärkende) Eigenschaften sowie über den Dampfdruck.

MAK-Werte gelten nicht für Gemische, die die gesundheitsschädliche Wirkung erheblich verstärken, manchmal auch vermindern können. Für Gemische sind speziell toxikologische Untersuchungen erforderlich.

Die Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bonn-Bad Godesberg gibt eine Liste "Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" (MAK-Werte) heraus. Diese Liste ist auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten und wird ständig überprüft und im BArbBI. sowie in der Betriebswacht jährlich abgedruckt.

Die Liste der MAK-Werte enthält darüber Angaben in Form einer Zuordnung zu 5 Kategorien.
Die Liste enthält auch qualitative Aussagen über Krebs erzeugende (carcinogene) Stoffe. Diese werden in folgenden Gruppen eingeteilt:
A1: Stoffe, die beim Menschen erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste zu verursachen mögen, zum Beispiel Asbest, Braunkohlenteer, Benzol.
A2: Stoffe, die sich nur im Tierversuch als krebserregend erwiesen haben, zum Beispiel Chrom-lll-chromate.
B: Stoffe, bei denen Krebs erzeugendes Potenzial zu vermuten ist, zum Beispiel Bitumen, Formaldehyd, Holzstaub, künstliche Mineralfasern mit einem Durchmesser < 1 μm.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Umfassende online Informationen rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Die "MAK-Collection" auf den Seiten von Wiley-VCH: www.onlinelibrary.wiley.com

Quelle:
Skiba, Reinald; Taschenbuch Arbeitssicherheit, Erich Schmidt Verlag, 6. Aufl. 1990, S. 237
Definition der DFG-Senatskommission


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