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Echten Hausschwamm - Beschreibung einer Sanierung in einem Mehrfamilien

Liegen in einem Gebäude Schäden zum Beispiel an 2 bis 3 Deckenbalkenköpfe durch den holzzerstörenden Pilz vor, so lässt sich dies nach der DIN 68800 Teil 4 (Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten) mit überschaubarem Aufwand sanieren. Kompliziert wird es dann, wenn der Schadensbereich mehrere Wohneinheiten betrifft oder an der Gebäudetrennwand (Brandwand) vorliegt. Und genau hier beginnt das Problem. Ein Schaden und zwei Eigentümer. Oft endet dies in einem Rechtsstreit, von wem kommt der Schaden und wer hat die kostenaufwendige Sanierung zu bezahlen. Für eine vernünftige Lösung müssen beide Seiten gewillt sein, das Problem zu beseitigen. Hier bedarf es eine sachliche Herangehensweise aller beteiligten "Partner".

Treten Schäden durch holzzerstörende Pilze im Dachboden am Drempel auf, so sind diese mehrheitlich an der Giebelwand anzutreffen. Ursachen hierfür sind fehlende oder schlechte Anbindung der Blechanbindung an der Brandwand oder eine mangelhafte Dachentwässerung. Bei Niederschlag kommt es so zur lokalen Durchfeuchtung des Drempels und der Deckenbalkenköpfe. Diese Schäden bleiben meist lange Zeit unentdeckt, es sei denn, es kommt jedes Mal zur starken Durchfeuchtung der Decke der darunter liegenden Wohnung.

Stellvertretend für viele gleichartige Fälle soll hier ein Problemfall dargestellt werden. Das Gebäude im Bild 1 rechts wurde circa 3 Jahre vorher saniert. In der sanierten Wohnung traten im oberen Teil der Außenwandecke/Giebelwand zum Nachbargebäude (hier unter dem Dach) Schimmelpilze an der Tapete auf. Es wurde bereits vergeblich bekämpft.

Eine genauere Untersuchung ergab Myzel vom Echten Hausschwamm unter der Tapete.

Im Bild 1 lässt sich die Durchfeuchtung des Trempelmauerwerks an der Gebäudetrennwand durch die Schattierung recht gut erkennen. Der Schadensbereich sowie die Wuchsrichtung des Myzels wurden gekennzeichnet.

Sichtbarer Feuchtigkeitsschaden im Bereich des Drempelmauerwerkes Eingestürze Deckenschalung, verursacht durch den Echten Hausschwamm

Der Eingang zum Nachbargebäude war offen, sodass das angrenzende Zimmer in der 3. Etage betreten werden konnte. Der Deckenputz einschließlich der Schalbretter sowie der Putz über der Fensterfront waren bereits abgefallen. Das Myzel vom Pilz ist deutlich erkennbar. (Bild 2)

Im Dachboden an der Giebelwand wurde der Schaden deutlich (Bild 3). Die Deckenbalken sowie der Streichbalken an der Gebäudetrennwand waren bereits durch starken Würfelbruch geschädigt. Die Deckenhöhe der beiden Gebäude ist unterschiedlich hoch. Der Wanddurchbruch ist etwa die Deckenhöhe des Nachbargebäudes. Dadurch wurde der Schaden im oberen Teil der Giebelwand sichtbar und nicht an der Decke.

Großer Würfelbruch an den Deckenbalkenköpfen im Dachbereich durch den Echten Hausschwamm

Durch den neuen Eigentümer war eine Sanierung vorgesehen, sodass eine Schadensbeseitigung in beiden Gebäudeteilen zur gleichen Zeit durchgeführt werden konnte. Dies konnte unter Einschränkung der Wohnqualität des betroffenen Mietbereiches organisatorisch gelöst werden. Es betraf das Kinderzimmer. Es wurde ein Zeitabschnitt gewählt, wo sich das Kind im Kinderferienlager befand. Die Sanierung erfolgte entsprechend den Forderungen der DIN 68800 Teil 4. Alle geschädigten Holzteile wurden entfernt, auch die Mauerlatte. Das stark durch Myzel befallene Mauerwerk im vorderen Wandabschnitt wurde vollständig erneuert.

Freilegungsarbeiten (bewohntes Zimmer) bei einem Schaden durch den Echten Hausschwamm

Für die Sanierung der Deckenbalken wurden Stahllaschen mit Füllhölzern vorgeschlagen und auch realisiert. Durch den Einbau des Wechsels brauchte der Streichbalken nur entsprechend zurückgeschnitten werden und unnötige Abbrucharbeiten konnten vermieden werden. Mit den Freilegungsarbeiten waren die groben Sanierungsarbeiten nach circa 1 Woche abgeschlossen, sodass nur noch die Maler- und Fußbodenlegearbeiten auszuführen waren. Begünstigt wurden die Sanierungsarbeiten auch noch dadurch, dass der Bewohner in der Dachgeschosswohnung nur am Wochenende zu Hause war und so die vorübergehende Belastung durch die Sanierung im Wesentlichen nur einen Mietbereich betraf.

Sanierte Deckenbalken nach einem Befall durch den Echten Hausschwamm

Das Mauerwerk wurde abgeflammt, mit Schwammbekämpfungsmittel geflutet und eine Mauerwerksinjektage durchgeführt. (Die gleichen Maßnahmen wurden auch auf der Gegenseite ausgeführt.) Anschließend wurden die Wände wieder mit Kalkzementputz verputzt. Statt der Schalbretter und des Deckenputzes wurde eine Tragkonstruktion mit F 30 Gipskartonplatten angebracht, darunter wieder die abgehängte Gipskartondecke (F 30).

Der genaue rechtliche Ausgang kann hier nicht mit Sicherheit benannt werden. Ausgangspunkt war die Pflichtverletzung zur Fürsorge des Gebäudes durch den Alteigentümer, sodass eine Haftungsangelegenheit vorlag. Die Versicherung war zur Regulierung des Schadens bereit, allerdings wurde der Schaden vor der Freilegung mit wesentlich kleinerem Umfang eingeschätzt. Durch das umsichtige Verhalten des Mieters, der Handwerker, des Eigentümers und die Beteiligten des Nachbargrundstückes konnte eine zufriedenstellende Lösung zur Sanierung gefunden werden.


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