Zur Entstehung eines Brandes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind diese Bedingungen erfüllt, so erfolgt durch die frei werdende Energie eine Aufheizung des Raumes bis zu einer Grenztemperatur. Nach Erreichen dieses Grenzbereiches entflammen alle brennbaren Stoffe im Raum (Feuerübersprung oder »Flash-over«).
Somit ist in der Anfangsphase bis zum »Flash-over« das Brandverhalten der Baustoffe und Einrichtungsgegenstände von wesentlicher Bedeutung. Es umfasst die Entflammbarkeit, die Flammenausbreitung und den Brandbeitrag.
Nach dem Feuerübersprung spricht man vom Vollbrand. Hierbei ist die Konstruktion der Bauteile und ihre Feuerwiderstandszeit von Bedeutung, somit das Brandverhalten des gesamten Bauteiles.
Die Fortdauer eines Brandes und seine Ausbreitung innerhalb eines Gebäudes werden durch die Temperatur in Abhängigkeit der Zeit bestimmt.
Von Einfluss sind hierbei die Brandlast in ihrer Art, Menge und Anordnung, die Zufuhr der Verbrennungsluft und die Wärmeverluste, wie sie durch die Wärmeaufnahmekapazität der begrenzenden Bauteile, durch Öffnungen und durch die Raumgeometrie entstehen können. [106], [107]
Abhängig von der Nutzung und der Art der Räume sind immer brennbare Stoffe vorhanden. Es ist daher notwendig die Umschließungsfläche (Decken, Wände, Türen, Fenster, Öffnungen u. a.) so zu gestalten, dass eine Ausbreitung des Feuers behindert wird. Dabei sind unmittelbar zwei Ziele gesetzt:
1. Bei einem Brand müssen die im Gebäude befindlichen Personen das Gebäude sicher verlassen können, normalen Zutritt oder über gesonderte Fluchtwege
2. Der entstehende Schaden soll gering bleiben, durch geeignete Gebäudeabstände und Konstruktionen mit langer Feuerwiderstandsdauer. [106], [107]
Das Brandverhalten, Begriffe, Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung, von Baustoffen und Bauteilen wird in den Normblättern DIN 4102 Teil 1-18 benannt. Im Unterschied zu anderen Normen sind diese keine Planungsnormen im eigentlichen Sinne.
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Abhängigkeit von Gebäudeart und –nutzung sind in den Landesbauordnungen gestellt. [85] Eine komplette Darstellung, wann und wo eine Dachkonstruktion als feuerhemmend, das heißt, F30 – B – Konstruktion zu erstellen ist, kann daher nicht im Detail gezeigt werden. Hier sei auf die wichtigsten und in allen Landesbauordnungen genannten Gesichtspunkte hingewiesen:
Für die Erfüllung brandschutztechnischer Anforderungen wirken gerade beim Dachgeschossausbau meist verschiedene genormte Baustoffe (z. B. Mineralwolle und Gipskarton) zusammen, die in einem Konstruktionssystem den Nachweis zu einer bestimmten Feuerwiderstands- und Baustoffklasse durch eine Zulassung, Prüfzeugnis oder Begutachtung erbracht haben. Für die Bauausführung hat daher Teil 4 der DIN 4102 eine besondere Bedeutung.
Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauelementen und Konstruktionen erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen. Dabei werden insbesondere der statische und raumabschließende Funktionserhalt bei Brandbeanspruchung geprüft. Die Prüfungen an Bauteilen werden i. d. R. nach DIN 4102, Teil 2, im Brandraum mit Temperaturen entsprechend der festgelegten Einheitstemperaturkurve (ETK) durchgeführt.
Eine Klassifizierung erfolgt im Wesentlichen nach der Zeitdauer, die das Bauteil bzw. die Baukonstruktion dem Feuer Widerstand bietet. Versagenskriterien sind Verlust des Raumabschlusses und Verlust der Tragfähigkeit sowie der Temperaturanstieg auf der vom Feuer abgewandten Seite.
Eine brandschutztechnische Klassifizierung der Baustoffe wird durch eine Zuordnung in eine Baustoffklasse vorgenommen (Tabelle 6).
Tabelle 6: Übersicht der Baustoffklassen
Baustoffklasse DIN 4102-1*) | Bauaufsichtliche Benennung | Zusätzliches Kriterium | Nachweis durch |
A 1 |
Nicht brennbare Baustoffe Mit brennbaren Bestandteilen < 1 % |
Ohne brennbare Bestandteile, genormte Baustoffe Ohne brennbare Bestandteile, nicht genormte Baustoffe |
DIN 4102 Teil 4 Prüfzeugnis Prüfbescheid mit Prüfzeichen |
A 2 | Nicht brennbare Baustoffe | Genormte Baustoffe Nicht genormte Baustoffe |
DIN 4102 Teil 4 Prüfbescheid mit Prüfzeichen |
B 1 | Schwerentflammbare Baustoffe |
Genormte Baustoffe Nicht genormte Baustoffe |
DIN 4102 Teil 4 Prüfbescheid mit Prüfzeichen |
B 2 | Normal entflammbare Baustoffe |
Genormte Baustoffe Nicht genormte Baustoffe |
DIN 4102 Teil 4 Prüfbescheid mit Prüfzeichen |
B 3 | Leicht entflammbare Baustoffe | Prüfzeugnis |
Die Baustoffklasse muss durch ein Prüfzeugnis oder Zulassung (Z-PA-III…) durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt) bzw. durch entsprechende Brandversuche nachgewiesen werden.
Als Baustoffe im Sinn der Norm gelten auch platten- und bahnförmige Materialien, Verbundwerkstoffe, Bekleidungen, Dämmschichten, Beschichtungen, Rohre und Formstücke. Verbundwerkstoffe müssen als Gesamtheit geprüft werden.
Für Wand- und Deckenbauteile sowie für Stützen, Unterzüge und sonstige Tragwerke gelten die Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180, wobei hier z. B. 30 für die Zeit (Minuten) der Feuerwiderstandsdauer steht. Ein Baustoff mit der Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten ist »feuerhemmend«, bei Zeiten von 90 Minuten »feuerbeständig« und bei Zeiten von 180 Minuten »hochfeuerbeständig«.
Bei nachträglichem Dachgeschossausbau werden z. B. in die Decken Öffnungen für die Zuleitung der Warmwasserheizung, Wasserleitungen und Abflüsse hergestellt. Diese sind, auch wenn sie sich hinter einer Abseitwand befinden, wieder luftdicht (rauchgasdicht) und auch gegen ein Durchbrennen zu verschließen. Hierfür gibt es je nach Größe der Öffnung und des Fußbodenaufbaus verschiedene Möglichkeiten, die vom Verfüllen mit Betonestrich bis zur Verkofferung mit Gipskartonbauplatten reichen.
Entsprechend den Forderungen in den Landesbauordnungen wird noch eine Kennzeichnung, die auf das Brandverhalten der für die jeweilige Bauart verwendeten Baustoffe hinweist, an die Feuerwiderstandsklasse angefügt, die die brandschutztechnische Eignung des Bauteils im Bauwerk ausdrückt. Diese Kennzeichnungen sind:
A Das Bauteil besteht ausschließlich aus Baustoffen der Klasse A (nicht brennbare Baustoffe).
AB Alle „wesentlichen Bestandteile“ des Bauteils bestehen aus Baustoffen der Klasse A, im Übrigen können auch Baustoffe der Klasse B (brennbare Baustoffe) verwendet werden.
BEin Teil der »wesentlichen Teile« besteht aus Baustoffen der Klasse B.
Für Sonderbauteile, wie z. B. Türen (z. B. T 30), Verglasungen (Z. B. G 120 oder F 120), Lüftungsleitungen (z. B. L 180), Installationskanäle (z. B. I 60), Rohrleitungen (z. B. R 120), elektrische Kabelanlagen (z. B. E 30) unterscheidet man weitere Arten der Feuerwiderstandsklassen mit der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer.
Die Generalklausel des Brandschutzes, die in ähnlicher Fassung in allen Landesbauordnungen enthalten ist, lautet: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.“
Um diese Grundsatzanforderung zu erfüllen, werden in den Landesbauordnungen der Länder die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen sowie in weiteren Vorschriften konkrete Maßnahmen zum baulichen Brandschutz vorgeschrieben. [108]
Für den Dachgeschossausbau sind hier entsprechende Rettungswege einzuplanen. Das können Balkone oder spezielle Dachausstiegsfenster sein, die auch von der Feuerwehr erreichbar sind.
Als Verkleidungsplatten finden Gipsbauplatten eine breite Anwendung. Diese zeigen in Bezug auf ihr Brandverhalten gute Eigenschaften. Beim Erhitzen wird aus CaS04 . 2H2O das Halbhydrat CaS04 . ½H2O. Zum Ablauf dieser Reaktion wird Wärme benötigt, die aus der erwärmten/erhitzten Luft bzw. Bauteile „entzogen“ wird. Nach [9] wird aus einer 1 m² großen Gipsplatte mit 15 mm dicke ca. 8400 kJ benötigt. Damit kann die Umgebungstemperatur für eine bestimmte Zeit niedriger gehalten werden, sodass die Erreichung der Entzündungstemperaturen anderer Baustoffe verzögert wird. Zusätzlich wird Kristallwasser ausgetrieben und wirkt ähnlich wie Löschwasser (Dampfschleier).
Je nach Konstruktion der Decken und Wände werden Feuerwiderstandsklassen von F 30 … F 90 und größer erreicht. Die als Brandschutzplatten F (meist mit rotem Aufdruck gekennzeichnet, z. B. wie bei GKF) ausgewiesene Baustoffe beinhalten gegenüber den normalen Gipskartonbauplatten Zusätze, meist Glasfaser, die eine längere Formstabilität bei einer Brandlast aufweisen. Das heißt, eine an die Decke angeschraubte Gipskartonbauplatte fällt bei einer Brandlast nach kurzer Zeit herunter, wobei die GKF – Platten etwas länger hängen bleiben. Der preisliche Unterschied gegenüber den normalen Gipskartonbauplatten ist sehr gering. Ein weiterer Vorteil besteht in der etwas besseren Verarbeitbarkeit, da sie fester sind und die Kanten bei der Deckenmontage nicht so schnell abbrechen. Gipskartonplatten F (z. B. GKF) gehören der Baustoffklasse A 2 und spezielle Brandschutzplatten z. B. Fireboards (Knauf) oder LaPrima (Lafarge Gips) A 1 an. So umhüllt z. B. bei LaPrima die Platte statt Karton ein beschichtetes Glasfaservlies. Die hochwertige Brandschutzplatte ist für Elektro- und Installationskanäle erfolgreich getestet. Je nach Ausführung gewährleistet sie, dass Kabel 30 – 90 Minuten ihre Funktionsfähigkeit behalten bzw. ein Kabelbrand für diesen Zeitraum im Kanal bleibt. Auch andere Produktanbieter produzieren gleichwertige Erzeugnisse.
Die meisten neuen organischen Dämmstoffe sind in der Brandschutzklasse B 2 eingestuft, nur ein Isofloc – Produkt besitzt B 1- Qualität, einige Faserprodukte sind sogar nur B 3 und dürfen daher am Bau nicht verwendet oder müssen in teure Ummantelungen eingekleidet werden. Damit fallen viele Dämmstoffe für verschiedene Anwendungen im Mehrfamilienhaus und Nichtwohnhaus aus, da in der Regel Brandschutzklassen B 1 oder sogar A erforderlich sind. [109] Die Baustoffklasse A 1 und A 2 (nicht brennbar) wird im Allgemeinen nur von anorganischen Dämmstoffen wie Glaswolle, Steinwolle, Schaumglas usw. ohne organische Bestandteile erreicht. [157] Zunehmend werden durch die Systemanbieter Trockenbaukonstruktionen angeboten, die ohne Dämmstoffe oder mit der Brandschutzklasse B2 hergestellt werden können. In diesem Fall sind alternative Dämmstoffe ohne Probleme einsetzbar. Die jeweilige Konstruktion ist beim Systemanbieter (Hersteller) zu erfragen. Auch in eigenem Interesse sollte man die Brandschutzanforderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein abgebrannter Dachstuhl sieht verheerend aus.
Im normal genutzten Wohngebäude bestehen je nach Bauausführungen einige Bauteile aus organischen Stoffverbindungen. Das sind meist Verkleidungselemente oder Teile der Sanitär- und Heizungs- bzw. Elektroinstallation. Hinzu kommen verschiedene Einrichtungsgegenstände und Textilien. Bei einem Brand organischer Verbindungen können Kohlenmonoxid (bei unvollständiger Verbrennung), Kohlendioxid, Wasserdampf, Halogenwasserstoffe, Schwefel- und Stickstoffoxide und andere zahlreiche andere chemische Verbindungen (durch die unterschiedlichen chemischen Reaktionen wie Kopolymerisationen (Mischpolymerisation), Abspaltungen, Umsetzungen aller Art) entstehen. Daneben werden auch bei ungenügendem Sauerstoffzutritt unverbrauchte Chemikalien, z. B. bestimmte Lösungsmittel, in der Luft abgegeben. Zur Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit von Gasen, Dämpfen und Schwebestoffe in der Luft gibt es für den Arbeitsplatz die MAK-Werte (maximale Arbeitsplatzkonzentration). Die Giftigkeit ist keine Stoffeigenschaft, sondern eine Stoffwirkung. Ausschlaggebend ist die Dosis, also die aufgenommene Menge pro Zeiteinheit. [156] Das oben genannte Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos. Bei einem Brand sollte daher unverzüglich der Gefährdungsbereich verlassen werden, auch wenn die Konstruktion rechentechnisch noch 30 Minuten standhalten würde.
Als Beispiel sollen hier zwei ältere Varianten einer möglichen F30-B Konstruktion für Steildächer vorgestellt werden (Tabelle 7).
Tabelle 7: Varianten einer möglichen F30- B – Konstruktion [111]
Bauteil | Eindeckung | Wärmedämmung | Innenverkleidung | Feuerwiderstand |
Dachschräge, Kehlbalkendecke mit Holzfußboden | Tondachziegel, Vollschalung mit Bitumenpappe, Vollschalung mit Bitumenpappe und Schiefer | G+H ISOVER- Klemmfilz Isophen mind. 100 mm | Gipskartonbau-platte GKF 12,5 oder 15 mm | F30-B Einzelheiten gemäß Prüfzeugnissen |
Dachschräge | Tondachziegel,Betondachsteine, Faserzement-wellplatten DIN 274 Teil 1 – 4 | G+H ISOVER-Klemmfilz Isophen mind. 140 mm | Spundbrettschalung 22,5 mm | F30-B Einzelheiten gemäß Prüfzeugnissen |
Mit der europäischen Normung und Umsetzung in Deutschland gelten das bisherige nationale und das europäische Klassifizierungskonzept gleichzeitig nebeneinander. Das Konzept der europäischen Brandschutznormung umfasst die Bereiche „Prüfnormen“ in DIN EN 1363 bis 1366 und 1634, „Klassifizierungsnormen“ in DIN EN 13501 und die „Regeln zur erweiterten Anwendung“, die zur Beurteilung des Feuerwiderstandes von Bauteilen mit wesentlichen Abweichungen von geprüften Bauteilen dienen. Zusätzlich erfolgt auch eine Klassifizierung in die Rauchklasse und Abtropfklasse. [107]
Zur brandschutztechnischen Ausführung eines Systems sollten die aktuellen Unterlagen für die Trockenbausysteme über die Fach-Baustoffhändler (hier sind nicht die Baumärkte gemeint), die Hersteller oder ihre technischen Fachberater bezogen werden. Viele der Unterlagen stehen auch über die entsprechenden Webseiten, siehe Literaturanhang, als Download zur Verfügung.
In der Norm DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Es ergibt sich die Notwendigkeit einer gegenseitigen Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms.
Im Zuge der Harmonisierung der nationalen Normen sind neue europäische Normen erschienen, z. B. DIN EN 20140, DIN EN ISO 140 u. 717, sowie DIN EN 12354). Danach sind die anwendungsrelevanten Eigenschaften von Bauteilen vom Systemanbieter durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Dies bedeutet: Der Hersteller liefert einen Bausatz mit zugesicherten Systemeigenschaften, die die Austauschbarkeit von Komponenten weitgehend ausschließt. Künftig sind präzise Ausführungshinweise nicht mehr einer Norm, sondern den Hersteller/Systemanbieter zu entnehmen. [112]
Anforderungen an den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich werden nicht gestellt. Somit bleiben Reklamationen über einen mangelhaften Schallschutz im Einfamilienhaus meist ohne Erfolg. Wenn keine Mindestanforderungen gestellt werden, so kann man auch keine einklagen. Allerdings gibt es ein Urteil des OLG Hamm vom 14.11.1993, -17 U 187/91. In diesem wird klargestellt, dass bestimmte Mindestanforderungen an den Trittschallschutz zu erfüllen sind, auch wenn hierzu keine normativen Vorschriften bestehen oder besondere vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Auftragnehmer schuldet in jedem Fall einen Schallschutz, der den allgemeinen Regeln der Technik entspricht und durchaus von den DIN-Normen abweichen kann. Erfolgt eine Beurteilung nach einer Matrix zur Bewertung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit [113], so wird die Funktion (Wand oder Decke) geringfügig beeinträchtigt, was auch bei einer sehr wichtig eingeordneten Gebrauchstauglichkeit einen Minderwert bedeutet, also keine Nachbesserung. Diese Problematik soll hier auch nicht weiter ausdiskutiert werden. Wir gehen ganz einfach von folgender Überlegung aus. Ein Dach in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wird ausgebaut, damit jemand darin wohnt. Jeder Bewohner verursacht mehr oder weniger Lärm in Form von Trittschall oder Luftschall. Bisher befand sich z. B. im nicht ausgebauten Dachgeschoss nur gelegentlich eine Person. Nach dem Ausbau werden auch aus der Richtung Decke Geräusche vernommen. Bisher waren keine vorhanden, daher empfindet man diese auf einmal störend, egal ob sehr oder weniger laut. Die ganze Problematik Lärm oder besser Schall ist sehr kompliziert und nicht mit wenigen Worten zu erklären. Es gibt genügend sehr ordentlich ausgearbeitet Literatur zum Schallschutz bei Leichtbauwänden und zum Dachgeschossausbau, deren Anschlüsse und Deckenkonstruktionen, auf die hier hingewiesen werden soll. [114], [115] u. [122]
Der Hörschall führt zur Beeinträchtigung, zur physischen und psychischen Belästigung, Störung und Schädigung. Wie so etwas sich in der Praxis auswirkt, soll mit einem kleinen praktischen Beispiel verdeutlicht werden. 1990 führte ich eine Schallmessung in einer Wohnung in der 4. Etage durch, weil die nächtliche Musik des Nachbarn im Erdgeschoss als störend empfunden wurde. Nach einiger Zeit pegelte sich das Messgerät bei 25 …27 dB ein. Auf einmal schnellte der Zeiger in Richtung 70 dB aus. Das war die Straßenbahn vom Typ Tatra, die in einer ca. 50 m entfernten Straße entlang fuhr. Die Straßenbahn wurde als etwas ganz Normales empfunden.
Als Schallquellen kommen mechanische, elektromagnetische (z. B. Transformatoren), aerodynamische (z. B. das Ausströmen von Flüssigkeiten, Gasen oder Ventilatoren) und thermische (z. B. beim Schweißen) infrage. Der Schall breitet sich im Freien gleichmäßig nach allen Richtungen aus. Dabei gibt die Schallquelle eine bestimmte Energie ab, die man Schallintensität nennt. Sind Hindernisse vorhanden, wie Gebäude, Bäume, Gebüsche, Wälle und anderes, so kommt es zur Dämpfung durch Absorption (vorwiegend durch Umwandlung von Schall in Wärme), Reflexion und auch zur Überlagerung.
Der Schalldruckpegel ist der zehnfache Logarithmus vom Verhältnis des Quadrates des jeweiligen Schalldrucks p zum Quadrat des festgelegten Bezugsschalldrucks p0. Der Schalldruckpegel und alle Schallpegeldifferenzen werden mit der Maßeinheit Dezibel (dB) angegeben.
Es handelt sich hierbei um einen logarithmischen Wert und ist für die subjektive Empfindung schlecht nachvollziehbar. Z. B. empfinden wir oberhalb von 40 dB bei einer Pegeländerung von ca. 10 dB eine Verdopplung des Schalls und unterhalb bei kleineren Pegeländerungen. Entscheidend für die Empfindung ist auch die Frequenz, die beim menschlichen Ohr von ca. 16 bis 20000 Hz reicht. Die größte Lautstärkeempfindlichkeit des Ohres liegt zwischen 250 und 5000 Hz. Die Töne mit niedrigerer oder höherer Frequenz mit gleichem Schalldruck werden als leiser empfunden. [116] Für die Bauakustik werden daher die Frequenzbereiche von 100 bis 3150 Hz berücksichtigt.
Soll nun eine Holzbalkendecke mit ca. 63 dB bei einem Um- oder Ausbau auf einen Wert von L’n,w 53 dB verbessert werden, so wird deutlich, welcher hoher technischer Aufwand betrieben werden muss.
Es bedarf eines sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Wissens, um hier akzeptable Ergebnisse zu erreichen. Das Grundprinzip einer Schalldämmung erfolgt in dem man die Energie (Schallintensität) in Wärme umwandelt. Das kann durch große Massen oder biegeweiche Baustoffe, wie z. B. die Federschienen bei Trockenbauwänden bzw. durch die Kombination von beiden Möglichkeiten erreicht werden.
Ebenso muss die Weiterleitung des Schalls unterbrochen werden, in dem Öffnungen verschlossen (Luftschallbrücken) oder übertragende Bauteile (Körperschallbrücken) voneinander abgekoppelt werden. Hier sind auch flankierende Bauteile und Nebenwege in die Betrachtung einzubeziehen. Wenn dies nicht beachtet wird, so werden Schallanforderungen an Konstruktionen teilweise oder ganz aufgehoben. Bei der Projektierung, Planung und der Ausführung müssen daher alle Bauteile aus der Sicht der Akustik einbezogen werden. Was nützt ein doppeltes Ständerwerk zweilagig beplant (Metallständertrockenbauwand), wenn dann in die Türöffnung die einfachste „Baumarkttür“ eingesetzt wird, die zusätzlich nach dem Einbau unten einen breiteren Luftspalt aufweist.
Der Schallschutz einer Konstruktion kann nur so gut wie das schwächste Glied im System sein. Daher ist eine gute Planung erforderlich, sodass bei der Ausführung entsprechende Forderungen erfüllt werden können.
Eine Minderung der Schallübertragung kann erzielt werde:
In diesem Abschnitt werden einige Maßnahmen zur Verringerung der Schallübertragung dargestellt. Sie sollen als Orientierung dienen. Die materialspezifische Auswahl und die konkrete Konstruktion sind dann bei den entsprechenden Systemanbietern zu erfragen.
Im Bild 7.2.1 werden einige Beispiele zur Verringerung der Schalllängsleitung dargestellt. Im oberen Bild wirkt noch zusätzlich die Schallübertragung über den Hohlraum. Die Konstruktionen in Richtung nach unten, zeigen die bessere Lösung.
In der nächsten Skizze (Bild 7.2.2) werden zwei Beispiele gezeigt, wie die Schallübertragung über die Decke am Anschluss der Leichtbauwand erfolgt. Im Bild oben links ist der Weg der Schallübertragung einmal über den Hohlraum (1) und über die Deckenplatte (2) eingezeichnet. Werden die Holzständer durch Metallständer (Federschienen mit Dichtband) ausgetauscht (Bilder unten), so erfolgt zusätzlich eine Verringerung der Schallübertragung. Eine weitere Verbesserung wird erzielt, in dem man unter die Deckenverkleidung eine zusätzliche Unterdecke, bestehend aus Dämmschicht und Gipskartonplatte, anbringt (Bild 7.2.3).
Zur Entkopplung und zum Abdichten wird unter dem Metallprofil, z. B. CW, UW o. CD, ein Dichtband aufgeklebt, bevor es an die Decke, auf den Fußboden oder an die Trennwand punktuell mit Schnellbauschrauben befestigt wird. Im Bild 7.2.4 wird ein Profil mit Dichtband beklebt. Vom Hersteller wird Trennwandkitt gemäß DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 5.2. empfohlen.
Genauso wichtig sind Maßnahmen zur Verringerung der Schalllängsleitung an den Anschlüssen der Leichtbauwände auf Decken. Besonders bei Estrichdecken ist eine Unterbrechung wichtig. Wird die Leichtbauwand erst nach den Estricharbeiten erstellt, so ist ein Fugendämmstreifen gleich bei den Estricharbeiten an die entsprechende Stelle einzulegen (Bild 7.2.5). Ein nachträgliches Aufschlitzen mit dem Trennschneider ist mit Lärm und viel Staub verbunden. Die Randbereiche können meist nicht richtig geschnitten werden. Die wesentlich bessere Lösung ist das Aufstellen der Trennwand vor den Estricharbeiten, dabei wird nur ein Randdämmstreifen eingelegt. Analog ist auch beim Verlegen von Trockenestrichelementen, z. B. Fermacell-Estrichplatten, Gipsbodenplatten, Spanverlegeplatten u. a., zu verfahren. Ganz wichtig ist auch, dass später an die Wand angebrachte Sockelleisten, z. B. bei Parkettböden, nicht den Boden berühren. Es muss ein Luftspalt dazwischen bleiben. Sonst wird die Wirkung der Trittschalldämmung wenigstens teilweise wieder aufgehoben (Bild 7.2.6).
In der zusammenfassenden Übersicht (Tabelle 8) werden alle wesentlichen Faktoren benannt, die zur Verbesserung der schallschutztechnischen Eigenschaften führen. Die verbesserte schallschutztechnische Lösung muss aber nicht immer die bessere Konstruktion für die jeweilige Anwendung sein. Es sind auch das Feuchteverhalten, die brandschutztechnischen Eigenschaften oder auch die Gesichtspunkte der Gestaltung zu berücksichtigen.
Tabelle 8: Verbesserung der schallschutztechnischen Ausführung ausgewählter Konstruktionen (Originaltabelle in [122])
In den aktuellen technischen Merkblättern der Systemanbieter von Trockenbauelementen und Dämmstoffen sind diese schallschutztechnischen Regeln für die jeweilige Anwendung untersetzt. Es empfiehlt sich, diese ausgereiften und erprobten Systeme auszuwählen.
Zusammengefasst gelten folgende Grundsätze:
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