Eine Grundstücksgrenze kann als Zaun, Mauer, Hecke oder durch keine dieser Grenzbebauungen bestehen. Diese ist abhängig von der jeweiligen Aufgabe und von der Lage. Eine Abgrenzung zum Nachbargrundstück wird in der Regel in einfacher Ausführung erfolgen, dagegen ist die Begrenzung zur Straße neben der Schutzfunktion auch ein optischer Bestandteil des Gesamteindruckes des Grundstücks. Nachfolgend werden verschiedene Zäune und Grundstücksmauern vorgestellt und was bei der Errichtung zu beachten ist.
Wenn ein neuer Zaun errichtet oder auch ein alter Zaun ersetzt werden soll, dann sind nicht nur die (gesetzlichen) Vorgaben der Gemeinde, sondern auch die nachbarschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Nicht immer sind die Flurstückgrenzen eindeutig bekannt. Erfolgt diese Klärung nicht, so kann es unter Umständen zu erheblichen Streitigkeiten führen und muss dann schließlich über das Gericht geklärt werden. Eine Mitarbeiterin unserer Notarin in Leipzig hat ein Grundstück an der Ostsee. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der dortigen Gemeinde hatte 5 Jahre gedauert, da die Gemeinde unrechtmäßig ein Stück des Grundstücks beanspruchte. Wir haben eine Bekannte, welche von Finnland nach Spanien zog. Sie hatte Spanien wieder verlassen und ihre Grundstücke verkauft. Der Nachbarn stritt mit ihr per Gericht wegen 1 cm Grundstücksgrenze.
Bei einer Neuvermessung der Nachbargrundstücke neben unserem ehemaligen Grundstück in Leipzig wechselte die Grundstücksgrenze von der Außenseite zur Innenseite der Garage. Das Gleiche galt auch bei dem Mauerwerk unseres Gartenhauses. Zwei Seiten des Gartenhauses bestanden aus einem Fachwerk, was wegen Baufälligkeit abgerissen und durch eine neue Konstruktion ersetzt werden sollte. Genau zu dieser Zeit wurden die Grundstücke vom Investor des Nachbargrundstücks neu eingemessen. Von Bestandsschutz wollte der Bauträger des Nachbargrundstücks und die anwesenden Mitarbeiter der Stadt Leipzig natürlich nichts wissen. Die Fotodokumentation und die Einzeichnung des Flurkartenauszugs interessierte ebenso niemand.
Einen längerfristigen Streit beim zuständigen Verwaltungsgericht machte kein Sinn, da der Investor des Nachbargrundstücks ein Mehrfamilienhaus errichten wollte und die Gerichtskosten konnte er auf die Kosten für die Eigentumswohnungen verteilen. Durch die vollständige Entwertung unseres ruhigen Grundstücks mit ländlichem Charakter sind wir weggezogen. (Die Veränderung des Grundstücks kann man im mittleren Teil des Artikels sehen.
In Transkarpatien haben wir andere Probleme. Der Zaun am Grundstück wurde vor 60 Jahren nur teilweise errichtet und vor 10 Jahren wurde das Grundstück privatisiert und neu eingemessen. Die Größe des Grundstücks hat sich verändert. Werden Koordinatenpunkte der Grundstückgrenze benötigt, so sind diese gesondert zu beantragen.
Anders als in Deutschland, wo man zum Beispiel online Auszüge aus dem Liegenschaftskataster einsehen kann oder vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation erhält, bekommt man in der Ukraine wegen der Geheimhaltung nur das Stück von der Flurkarte mit der eigenen Grundstücksgrenze und den Längenangaben. Die Eckpunkte kann man nur das Vermessen des eigenen Grundstücks herausbekommen. Natürlich kann man auch hier teure Messmarken auf das Gartengrundstück setzen lassen. Das Problem beginnt, wenn der Nachbar auf einen kleinen Stock in der Erde zeigt und sagt, das ist meine Grenze. Bei wenigen Zentimeter ist das zu verschmerzen, ab bei einem Meter und auf einer Länge von 100 m fehlen dann 50 m2. (Der andere Messpunkt an der Straße ist bekannt.) Auf die Einzelheiten soll hier nicht weiter eingegangen werden. Wir waren gut 3 Wochen beschäftigt, Geodäsie, Gemeinde und Vermessungsingenieure. Jetzt wissen wir, dass der Nachbar, obwohl sein Grundstück vor wenigen Monaten privatisiert und vermessen wurde, seine eigene Grundstücksgrenze nicht kennt.
Werden Grundstücke zum Beispiel bei Datschen oder im Gartenverein gepachtet, so sind die Grundstückgrenzen bekannt und die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen. So sind bei den Gartenvereinen die vorgegebenen Höhen der Zäune oder Hecken zu beachten. Bei einem privaten Pachtvertrag sind ebenso die baulichen Veränderungen mit dem Verpächter abzustimmen.
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Vorher ist aber auch zu klären, welcher Zaun oder ob auch eine Mauer (Sichtschutz und zum Schallschutz) aufgestellt werden darf. Es ist das "baubehördliche Verunstaltungsverbot" zu beachten. Für die Errichtung einer Mauer an der Grundstücksgrenze ist im Normalfall keine Baugenehmigung erforderlich, da es grundsätzlich ein verfahrensfreies Vorhaben ist. Die bis 2 m hohe Mauer muss natürlich standfest sein und es darf von dieser keine Gefahr ausgehen. Wohnen Sie in einem Gebiet mit offener Bauweise, dann ist es durchaus möglich, dass die Bauaufsicht bzw. die Gemeinde der Errichtung einer 2 m hohen Mauer zur Straße nicht zustimmt, um ein einheitliches Straßenbild zu waren. Natürlich muss dies korrekt begründet werden. Die Bauordnung gestattet eine bis zu 2 m hohe Mauern und auf diese bezieht sich die Baunutzungsverordnung. Mit etwas Risiko kann man auch ohne eine Zustimmung eine Grenzmauer errichten, da diese grundsätzlich zulässig sind. Die Bauaufsicht muss bei einer Beseitigungsverfügung die Beseitigung konkret begründen. Das kann aber wieder schlaflose Nächte bereiten, weil die Grenzbebauung jemanden aus der Nachbarschaft nicht gefällt und die Behörden informiert werden.
In Gartenvereinen oder auf den Grundstücken von Datschen ist in vielen Fällen die einheitliche Grenzbebauung festgeschrieben. Vor der Errichtung sollten Sie sich beim Vorstand informieren.
Bevor Sie einen Zaun oder eine Mauer errichtet, sollten Sie wissen, welchen Zweck die "Grenzbebauung" erfüllen soll. Soll lediglich der Garten vom Nachbargrundstück abgegrenzt werden, dann reicht ein einfacher niedriger Maschendrahtzaun oder ein Holzlattenzaun. Soll der Zaun das Grundstück vor ungebetenen Gästen schützen, dann ist ein anderer Zaun auszuwählen, welchen man schlecht überklettern kann. Möchte man sich unbeobachtet auf sein Grundstück bewegen, dann ist ein Sichtschutzzaun oder auch eine Seitenmarkise erforderlich. Soll der Vorgarten schön gestaltet werden, dann ist ein passender Schmuckzaun auszuwählen.
Gerade in den Kleingärten sind Hecken als Grundstücksgenze einzeln oder zusammen mit einem Zaun verbreitet.
Als Sichtschutz eigenen sich neben den Steinmauern auch die preiswerteren Zäune aus Metallblech. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass nicht zu dünnes Blech verwendet wird. Dieses hat nur einen geringen Widerstand gegen anstoßen und die Dellen und Beulen sehen nicht gut aus.
Stabiler und viel länger haltbar sind Mauerwerke aus Natur- oder Kunststeinen. Neben der vielfältigen optischen Gestaltung bieten sie auch einen entsprechenden Schallschutz, gerade wenn man an einer stark befahrenen Straße wohnt. Eine Mauer bedarf immer ein entsprechendes Fundament. Dagegen kommt ein Zaun abhängig von den verwendeten Säulen auch ohne Fundament aus. Das ist nicht nur ein Unterschied bei den Kosten, sondern auch bei der erforderlichen Zeit für die Ausführungsarbeiten.
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