ib-rauch.de
Bauratgeber  ::   Grundstücke  |  Haussanierung  | Download  |  Impressum  |  Datenschutz

Das darf in die Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist ein ewiges Streitthema zwischen Vermieter und Mieter. Leben kostet nun mal Geld, doch es gibt auch viele Kosten, die gar nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Ob es nun Unwissenheit oder Dreistigkeit ist, aber viele Vermieter versuchen erst mal alles, um Kosten die im Zusammenhang mit einem Mietshaus entstehen, nicht selbst tragen zu müssen. Im Folgenden nun einige Tipps und Hinweise, was völlig berechtigterweise umgelegt wird und welche Zahlungen man gar nicht an den Vermieter abtragen muss.

Geld

Umlagefähige Nebenkosten

Die meisten Kosten können natürlich auch auf den Mieter umgelegt werden, da dieser schließlich in der Wohnung lebt und diese Ausgaben auch verursacht. Umlagefähig sind die Kosten für:

Instandhaltung und Verwaltungsarbeit sind jedoch Ausgaben die nicht umgelegt werden können und vom Vermieter allein getragen werden müssen. Auch wenn Wohnungen leer stehen, ist das für den Vermieter natürlich ein Minusgeschäft, aber auch diese Kosten dürfen nicht auf die Mieter übertragen werden. Diese verpflichtenden Kosten findet man in einer separaten Übersicht auch noch mal exakt aufgelistet.

Das darf der Vermieter abrechnen

Es darf am Ende nur das abgerechnet werden, was in der Betriebskostenverordnung festgelegt wurde. Alle Dinge, die nicht im Mietvertrag stehen, dürfen auch nicht in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist jedoch aus Vermietersicht, immer den Begriff Betriebskosten zu verwenden, da man sich dadurch auch für zukünftige Ausgaben absichert und nicht sofort exakt alle Kosten deklariert. In der Regel sind die Nebenkosten Vorauszahlungen, die dann alle 12 Monate in einer Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Je nach Verbrauch muss man dann noch entweder draufzahlen oder bekommt sogar Geld zurück. Als Mieter sollte darauf geachtet werden, dass der Zeitraum exakt angegeben und der Verteilungsschlüssel zwischen den Mietparteien fair geregelt ist.

Nicht umlagefähige Nebenkosten

Reparaturkosten, Instandhaltung oder Rücklagen müssen nie vom Mieter getragen werden. Diese werden jedoch häufig mit in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet, weshalb man sich diese genau anschauen sollte, speziell hinsichtlich solcher Fehler. Auch überzogene Kosten für Reinigung und Gartenarbeit sind häufig mit aufgelistet. Ist bereits ein Hausmeister engagiert, darf dieser nicht auch noch als Gärtner auftauchen. Auch wenn dreimal pro Woche ein Reinigungsdienst kommt, muss das nicht akzeptiert werden, da es schlichtweg unverhältnismäßig ist. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen ungenutzt vor dem Haus stehen und man trotzdem dafür bezahlt. Werden diese nicht gebraucht, müssen die Tonnen abgemeldet werden.

Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft

Die meisten Nebenkostenabrechnungen sind nicht korrekt. Machen Sie es sich einfacher: Mit objego Hausverwaltung digitalisieren und auf der sicheren Seite sein! So wird nichts übersehen und auch alle Kosten können klar deklariert und aufgestellt werden. Zudem kann man auch von der Erfahrung vieler Experten profitieren und die komplette Nebenkostenabrechnung online erstellen. Oftmals sind es auch einfach Kleinigkeit, wie zum Beispiel die Anschaffung von Rauchmeldern, welche gesetzlich verpflichtend ist und vom Vermieter getragen werden muss. Das wissen die wenigsten, weshalb diese Dinge dann von den Mietern übernommen werden.

So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung kann nach einem klaren Schema geprüft werden. Zunächst sollte man das Datum und den Abrechnungszeitraum prüfen, dann welche Nebenkosten aufgeführt sind und schauen ob man auch alles versteht. Ist dies nicht der Fall, sollte einfach auf direktem Weg bei der Hausverwaltung nachgefragt werden. Anschließend gilt es den Verteilerschlüssel zu prüfen sowie überteuerte Nebenkosten ausfindig zu machen. Im Zweifel darf man vom Vermieter auch Belege fordern und um Einsicht bitten.

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/münzen-banknoten-geld-währung-1726618/

 ©  Altbausanierung  |  Bauideen  |  Sanierungskosten  |  Bauwirtschaft  |  Impressum  |  Auswandern  |  AGB/Datenschutzerklärung  |  8/2019  IB-Rauch