Die europäischen Klimaziele setzen neue Maßstäbe für die Energieeffizienz von Immobilien. Absehbar ist, dass das EU-Parlament bald umfangreiche Sanierungsvorschriften billigen wird, die darauf abzielen, den Energieverbrauch in Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, gelten ähnliche Bestimmungen. Diese Maßnahmen sollen helfen, die EU-Klimaziele zu erreichen. In Deutschland hängt die Umsetzung der EU-Vorschriften von den nationalen Bestimmungen ab, was bedeutet, dass die konkreten Auswirkungen auf Hausbesitzer erst nach Entscheidungen auf Bundesebene klar werden. Denken Sie daran, Sie sind ein Wesen mit freien Willen und können selbst entscheiden.
Die kommenden Vorgaben betreffen primär die energetische Qualität von Gebäuden. Dabei ist die Heizlastberechnung ein wesentliches Element, um festzustellen, wie viel Energie ein Gebäude für eine angemessene Beheizung benötigt. Diese Berechnung hilft zu bestimmen, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Energieeffizienz zu verbessern. Zu den möglichen Maßnahmen zählen die Verbesserung der Wärmedämmung, der Austausch alter Fenster oder die Installation energieeffizienterer Heizsysteme. Die genauen Anforderungen und Zeitpläne für die Sanierung variieren je nach Gebäudetyp und dessen Zustand. Des Weiteren ist es von den finanziellen Möglichkeiten des Immobilienbesitzers abhängig. Kredite bedeuten eine Fremdverschuldung, daher sollte ein Kostenplan erstellt werden, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die eigenen finanziellen Möglichkeiten sind in diesen Plan aufzunehmen. Behilflich hierfür sind die Kostenschätzungen für die Sanierungsmaßnahmen.
Heizlastberechnungen sind essenziell, um den Energiebedarf eines Gebäudes präzise zu bestimmen. Fachleute wie Energieberater oder Ingenieure führen diese komplexen Berechnungen durch. Dabei berücksichtigen sie diverse Faktoren wie Gebäudegröße, Isolierung, Fensterflächen und die geografische Lage. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, welche Heizleistung benötigt wird, um alle Räume effizient zu beheizen. Durchgeführt vor Beginn von Sanierungsarbeiten, hilft die o. g. Analyse zur Heizkostenberechnung, die richtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen. Beispielsweise zeigt eine Berechnung für ein älteres Einfamilienhaus in Norddeutschland, dass durch verbesserte Dämmung und den Einbau neuer Fenster die notwendige Heizleistung um bis zu 30 % reduziert werden könnte. Solche Informationen sind entscheidend, da sie Hausbesitzern helfen, Kosten zu sparen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken. Entsprechend diesen Berechnungen können dann passende Heizsysteme ausgewählt und unnötige Ausgaben vermieden werden.
Eine Modernisierung kann erhebliche Investitionen erfordern. Die Kosten variieren stark, abhängig von der Größe des Gebäudes und den erforderlichen Maßnahmen. Allerdings sind auch staatliche Förderungen und finanzielle Unterstützungen geplant, insbesondere für Personen in finanziell prekären Situationen. Die EU und die Mitgliedstaaten werden Mittel bereitstellen, um die finanzielle Last für die Betroffenen abzufedern. Dies soll sicherstellen, dass die Klimaschutzziele erreicht werden können, ohne Einzelpersonen unverhältnismäßig zu belasten. Hier soll noch einmal betont werden, dass in der Vergangenheit "Förderungen für Sanierung" meist an bestimmte Kriterien gebunden waren, zusätzliche Sanierungsmaßnahmen, Kredite usw. Wenn Fördertöpfe leer sind, dann bekommt man auch nichts. Die billigste und risikolose Förderung ist die Eigenfinanzierung!
Neben den kurzfristigen finanziellen Herausforderungen sind die langfristigen Vorteile einer Gebäudesanierung nicht zu unterschätzen. Eine verbesserte Energieeffizienz führt zu geringeren Heizkosten, einem erhöhten Wohnkomfort und kann den Immobilienwert steigern. Insbesondere in Anbetracht steigender Energiepreise kann eine Investition in die Energieeffizienz des eigenen Heims eine rentable Entscheidung sein. Hierzu brauchen Sie nur die Preisanstiege der Energieträger in den letzten Jahren zu betrachten. Hier sind die Fixkosten und variablen Kosten zu betrachten. Jede Investition ist unterschiedlich, hier nur ein Beispiel, wie sich die Gesamtkostenkurve verhält. Vergessen Sie die von den Medien propagierten nationalen und europäischen Klimaziele. Das sind politische Willensbekundungen, deren Einfluss auf das globale Geschehen vernachlässigbar sind.
Bestimmte Gebäudetypen können von den strengen Vorgaben ausgenommen werden. Dazu zählen unter anderem landwirtschaftliche Gebäude, Baudenkmäler oder Gebäude mit besonderem architektonischen Wert. Auch Kirchen und andere kultische Gebäude könnten von den Regelungen ausgenommen werden. Jeder Mitgliedstaat hat hierbei Spielraum, um auf spezifische nationale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. So können unwirtschaftlich zu renovierende Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen von den Sanierungsverpflichtungen befreit werden.
Schließlich ist zu erwarten, dass weitere Maßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU vorantreiben werden. Ab 2027 müssen auf allen öffentlichen und Nichtwohngebäuden Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Bis 2030 sollen nur noch Gebäude gebaut werden dürfen, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen emittieren. Diese Vorgaben sind Teil eines größeren Bestrebens der EU, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen signifikant zu reduzieren. Die Reduzierung der Emission von Schadstoffe und Stäube ist immer als eine positive Maßnahme zur Erhaltung der Umwelt. Unabhängig davon, dass die Tage der EU gezählt sind, werden solche wichtigen Maßnahmen auch in Zukunft weiter verfolgt.
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