Eigentümer unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäuden werden seitens des Staates mit einigen Subventionen und Förderungen bedacht.
Dazu zählen in erster Linie gewisse Steuererleichterungen im Bezug auf die Einkommensteuererklärung, die es Eigentümern schmackhaft machen sollen, auch tatsächlich Kapital in die Erhaltung des Bauwerks zu stecken.
Auf diese Weise erhält man eine ungemein hohe Förderquote, die Investitionen schon nach wenigen Jahren rentabel macht.
Zu beachten ist aber auch, dass der Erhalt denkmalgeschützter Objekte meist mehr kostet als ein anderes Objekt. Fördermittel sind rechtzeitig zu beantragen, also lange vor Beginn der Sanierungsmaßnahme, es sind Kannbestimmungen. Wenn der Fördertopf allerdings leer ist, bekommt man auch nichts. Neben einem Spezialisten zu steuerliche Aspekte ist daher immer sehr sinnvoll vor der Sanierung ein auf Denkmalschutz spezialisierten Architekten einzubinden.
Wir wollen Ihnen in diesem Beitrag einige Grundlagen dieser Fördermechanismen aufzeigen und helfen, die Planung für Ihr Eigentum zielgerichtet anzugehen.
Mittels der AfA, der Absetzung für Abnutzung, können die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal steuerlich geltend gemacht werden. Als eine Voraussetzung hierfür gilt, dass steuerpflichtige Einnahmen hieraus erzielt werden sollen - ist dies der Fall, kann der jährliche Wertverlust der Immobilie als Steuerminderung angesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage gelten ausschließlich die Anschaffungskosten für die Immobilie selbst, wohingegen die Aufwendungen für Grund und Boden ausgenommen sind. Sofern Sie beides gemeinsam gekauft haben, wird das Verhältnis zum Verkehrswert des Gebäudes in Relation zu Grund und Boden gesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen verhalten sich so, dass auch Kosten für Inbetriebnahme des Grundstücks mit zu den relevanten Anschaffungskosten gezählt werden können. Umfangreiche Sanierungen lohnen sich sodann gleich doppelt, denn oftmals kann der Wert der Immobilie mit einem höheren Faktor erhöht werden - in Branchenkreisen wird oftmals die www.Pigo-Extremtechnik.de genannt, ein auf die Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Bauten spezialisiertes Unternehmen aus Mühlheim am Main.
Um auch beim "laufenden Betrieb" der Immobilie von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren,, sollte der Fokus auf sachdienliche Erhaltungsmaßnahmen gelegt sein.
Diese nämlich können in voller Höhe im betreffenden Jahr zum Abzug gebracht werden, auch und gerade bei Erneuerungen in der Immobilie selbst. Eine energetische Sanierung beispielsweise, deren Einsparpotential sich bereits nach wenigen Jahren bezahlt machen soll, wird auf diese Weise gefördert. Empfehlenswert ist es, mit einem Sachverständigen mögliche Maßnahmen zuvor zu planen, denn wesentliche Verbesserungen werden oftmals als Herstellungskosten klassifiziert, welche bekanntlich nicht in dem Maße anzusetzen sind.
Wichtig ist, neben der ausreichenden Absicherung der Immobilie selbst, die Maßnahmen lediglich zu zertifizierte Fachleute durchführen zu lassen. Insbesondere bei Arbeiten an der Außenverkleidung oder am Dach, die mit herkömmlichen Mitteln oftmals nicht durchführbar sind, empfiehlt sich die Beauftragung von Industriekletterern. Deren Beauftragung ist aufgrund der fehlenden Maschinen und Techniken, die oftmals einen großen Teil der Kosten ausmachen, in der Regel günstiger - noch dazu sind sie entsprechend handwerklich ausgebildet, was die Arbeitszeit wesentlich verkürzt.
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