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Treppen im Einfamilienhaus richtig planen: Welche Maße, Materialien und Konstruktionsfragen früh geklärt werden sollten!

Die Treppenplanung in einem Einfamilienhaus wird oft vernachlässigt. Dabei ist die Treppe eines der wichtigsten Bauteile. Sie hat großen Einfluss auf Sicherheit, Bequemlichkeit und Grundriss. Fehler, die hier frühzeitig nicht behoben werden, führen nicht nur zu Einschränkungen in der Benutzbarkeit, sondern auch zu kostspieligen Nacharbeiten. Eine exakte Abstimmung zwischen Architektur und Statik, zwischen Planung und Ausführung ist unerlässlich.

Maßvorgaben und Normen als Planungsgrundlage

Die Abmessungen der Treppen sind in Deutschland durch klare technische Regeln festgelegt. Darauf verweisen, vor allem die Normen der DIN 18065. Sie regelt unter anderem Steigung, Auftritt und Laufbreite.

Eine Steigung von 17 bis 19, ein Auftritt von 26 bis 29 cm sind die Werte, die sich aus der Schrittmaßregel ergeben. Sie sorgt dafür, dass Treppen auch bei längerer Benutzung nicht zur Qual der Pein werden. Abweichungen hiervon führen sehr schnell zu unsicheren Bewegungsabläufen.

Die Mindestlaufbreite beträgt in Wohngebäuden 80 cm. Besser sind 90 bis 100 cm. Gerade bei meistbenutzten Haupttreppen, schlägt sich das sofort auf den Wohnwert nieder. Gerade bei ältern kleinen Gebäuden in den Kleinstädten haben sehr steile Treppen zu den Dachkammern. Beim Umbau diese Kammern zu einem vollwertigen Wohnraum sind neue gut begehbare Treppen einzubauen.

Es ist zu beachten, dass die Menschen imm älter werden und in ihrem vertrauten Heim wohnen bleiben möchten, aber das Treppensteigen immer schwerer wird. Bereits bei der Planung sollte der spätere Einbau eines Treppenliftes unkompliziert machen.

Wichtig ist auch die Kopffreiheit. Sie sollte mindestens 2,0 m betragen, besser aber höher. Gerade größere Menschen können dann an an der Decke anstoßen. Unterschreitungen bringen nicht nur Behinderungen, sondern können auch baurechtliche Folgen haben.

Konstruktion und Grundriss: Einfluss auf die Baugestaltung

Die Lage der Treppe bestimmt den ganzen Grundriss. Die zentrale Lage spart Wege, braucht aber große Fläche, daher werden in den meisten Fällen die Treppenhäuser auch aus bauphysikalischer Sicht an der der Giebelwand bzw. bei Zweifamilienhäusern an der Wohnungstrennwand geplant.

Die Bauweise hält mehrere beliebte Arten bereit. Massivtreppen aus Stahlbeton werden meist schon im Rohbau hergestellt, haben große Tragkraft und gute Schallschutzwerte. Holz- oder Stahlkonstruktionen werden meist nachträglich eingebaut und bieten eine größere Gestaltungsmöglichkeit bei der Raumplanung, speziell bei Maisonettewohnung bieten diese Treppen ein wichtiges Gestaltungselement bei der Raumplanung.

Gerade Treppen stellen konstruktiv keine Probleme, nehmen aber Raum in Anspruch. Viertel- oder halbgewendelte Treppen sparen Fläche, benötigen aber mehr Planungsaufwand.

Materialwahl und ihre Folgen für den Bau

Die Wahl des Baustoffes beeinflusst nicht allein das Aussehen. Auch Tragverhalten, Schallschutz und Pflegeaufwand werden dadurch mitbestimmt.
Holztreppen sind leicht und anpassungsfähig; sie sind jedoch empfindlich gegenüber Feuchtigkeit und mechanische Einflüsse und müssen daher entsprechend gepflegt werden. Hartholzarten wie Buche oder Eiche sind kratzfester und damit haltbarer als weichere Hölzer.

Betontreppen sind stabil und haltbar. Als Fertigteile mit Belägen aus Natur- oder Kunststein oder Holz sind sie in fast allen Oberflächen gestaltbar. Sie sind besonders früh im Bauablauf fertigzustellen, nachträgliche Veränderungswünsche sind nur mit sehr viel Aufwand zu realisieren.

Bei offenen Treppen, wie Außentreppen, wird gelegentlich auch eine Stahlkonstruktion verwendet, die Filigranität erlaubt, aber hohe Maßgenauigkeit in der Planung der Anschlüsse erfordert. In der Ausführung ist auch bei diesen Teilen viel Geschick gefragt. Die Trittschallübertragung ist bei schwereren Konstruktionen besser als bei leichten. Das kann in mehrgeschossigen Bauten entscheidend sein.

Nutzung und Alltagstauglichkeit

Neben diesen konstruktiven Fragen wird die praktische Nutzung durch den Menschen entscheidend sein. Handläufe sind nach der bereits oben genannten Norm, DIN 18065, ab 3 Treppenstufen vorgeschrieben bei breiten Treppen, z. B. in öffentlichen Gebäuden können zusätzliche Handläufe angebracht werden. Handläufe erhöhen die Sicherheit. Auch in Haushalten mit Kindern sind engere Geländerabstände sinnvoll, sodass die Kinder ihre Köpfe und kleinen Körper nicht durchschieben können.

Wendeltreppe in der Dachwohnung

Rutschhemmende Oberflächen verringern die Unfallgefahr, insbesondere bei stark frequentierten Treppen. Eine gleichmäßige Ausleuchtung der Stufen ohne harten Schatten ist eine wichtige Voraussetzung. Die Möblierung der Treppe sollte am besten gleich bei der Planung berücksichtigt werden. Enge Treppen und ungünstige Kurvenradien können beispielsweise den Transport unmöglich machen. Zum Beispiel bei Dachausbau über zwei Etagen ist in einem solchen Fall konstruktiv eine ausreichend große Luke zu planen, durch die dann die Möbelstücke transportiert werden können.


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