In Deutschland ist eine zentrale Abwasseranlage mit einer zentralen Kläranlage sehr verbreitet. Es sind nur relativ wenige Grundstücke nicht angeschlossen. Meistens betrifft dies Grundstücke in Gartenanlagen, Datschen oder einzeln stehende Grundstücke, welche sich weit entfernt von Siedlungsgebieten befinden.
Es gibt Vorschriften, welche von der zuständigen unteren Wasseraufsichtsbehörde festgelegt und kontrolliert werden. Die Hauptaufgabe dieser Behörde ist der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser. Bei der zuständigen unteren Wasseraufsichtsbehörde ist die Erlaubnis für Abwassereinleitungen von Kleinkläranlagen und Niederschlagswasser sowie für die Wasserentnahmen (eigener Brunnen) vor den Baumaßnahmen einzuholen.
So wird z .B. eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 2 und 7 Wasserhaushaltsgesetz, WHG) benötigt, gereinigtes häusliches Abwasser und Niederschlagswasser in ein Gewässer einleitet wird. Ebenso ist die Entnahme von Grundwasser erlaubnispflichtig, wenn das geförderte Trinkwasser zur Versorgung von mehr als einem Haushalt dient.
Es sind unter anderem Mindestabstände von der Grundstücksgrenze und vom Gebäude einzuhalten.
So ist ein Mindestabstand von 50 m zwischen Versickerungsanlage und dem nächsten Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken) erforderlich. Kleinere Abstände sind bei Kleinkläranlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung einzuhalten. Sind diese technischen Anlagen serienmäßig hergestellt, so liegt in der Regel für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vor. Es gelten weiterhin technische Regelwerke, wie die DIN 4261 Teil 1 aus 2002, DIN EN 12566 Teil 1 und Teil 3, aber auch die Größe (Haushalte und Personenanzahl) bestimmt die Größe der Anlage. Hier gelten Unterschiede bei einer regelmäßigen Überwachung oder die Prüfung durch einen Sachverständigen.
Wenn sich gleichzeitig ein Brunnen und eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück befinden, können diese Abstände nur bei richtig großen Grundstücken eingehalten werden. Bevor Sie ein Grundstück kaufen, welches nicht an ein zentrales Wasser- und Abwasserleitungssystem angeschlossen ist, müssen Sie also auch die Trinkwasserbereitstellung und die Brauchwasserableitung beachten.
Da in jedem Land unterschiedliche Reglungen gelten, sollten Sie bereits im Vorfeld der Planung einer dezentralen Kleinkläranlage bei die zuständigen unteren Wasseraufsichtsbehörde Erkundigungen einholen und verschiedene Varianten prüfen. Sehr wichtig ist auch zu wissen, ob in der nächsten Zeit ein Anschluss an ein zentrales Abwassersystem geplant ist. Das ist entscheidend für die Auswahl des Verfahrens, da eine biologische Kläranlage doch etwas mehr kostet, als ein vorüber aufgestellten Sammelbehälter. Hier finden Sie weitere Infos zu den aktuellen Preisen von Kleinkläranlagen.
In unserem Ort in den Karpaten mit fast 10.000 Einwohner gibt es kein zentrales Abwassernetz, obwohl bei dieser Größe die Gemeinde diese per Gesetz errichten müsste. Aber wegen Geldmangel ist dies zeitlich verschoben. Aus diesem Grund haben wir ein Sammelbehälter in der Nähe der Grundstücksgrenze zur Straße aufgestellt bzw. eingraben lassen. Sollte irgendwann eine zentrale Kanalisation errichtet werden, so braucht die Abflussleitung nur noch verlängert und angeschlossen werden. Größere Schachtarbeiten auf dem Grundstück entfallen somit künftig.
Aber wir haben trotzdem Fehler bei der Herstellung gemacht. Die Luke des Schachtes des Sammelbehälters ist fast bündig mit der Geländeoberfläche. Bei Starkregen steht das Wasser mehrere Zentimeter auf dem Rasen und auf dem Weg. Das Regenwasser läuft so über die Luke in den Behälter. Der passende Deckel ist nicht ausreichend dicht. Eine spätere Änderung ist aufwendig.
Ebenso waschen wir das aus dem Garten geerntete Gemüse und Obst in der Spüle in der Sommerküche. Das Wasser läuft nun auch in den Sammelbehälter. Diese könnte aber ganz einfach versickern, da dieses Abwasser überhaupt nicht belastet ist. Auch an so etwas sollte bei der Neuinstallation des Abwassersystems beachtet werden. Das gilt nicht nur für ein Sammelbehältnis, sondern auch für eine biologische Kleinkläranlage. Diese wollten wir als Erstes errichten, aber diese muss ständig betrieben werden, da sonst die Kultur bei längerer Abwesenheit erneuert werden muss. Da wir dienstlich sehr viel und länger unterwegs sind, ist das System für uns nicht praktisch. Ebenso ist es sehr sinnvoll, das Regenwasser von der Dachfläche zu sammeln und für die Bewässerung des Gartens zu nutzen. (Bei größerem Haushalt kann dieses Wasser auch bei entsprechender Aufarbeitung für die Toilettenspülung verwendet werden.)
Übrigens, das Regenwasser ist sauberer (geringere Leitfähigkeit) und energiereicher als das Wasser aus der Wasserleitung. Die Pflanzen in Ihrem Garten wachsen mit diesem Wasser viel besser. Somit können Sie zusätzlich auch Kosten für die Abwassergebühr sparen bzw. Ihre dezentrale Kleinkläranlage wird weniger beansprucht.
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