In das deutsche Regelwerk zum Holzschutz, die DIN 6880, wurden die in DIN EN 335 definierten Gebrauchsklassen übernommen.
Die DIN 68800 besteht aus den Teilen:
1. Allgemeines Grundsätze des Holzschutzes
2. Vorbeugende bauliche Maßnahmen um die Gefährdungsklasse 0 zu erreichen.
3. Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln, wenn die Gefährdungsklasse 0 nicht erreicht wird.
4. Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten.
Gerade die heimische Fichte kommt vorwiegend als Bauholz zum Einsatz. Sowohl ihr Reif- und Splintholz haben gegenüber Holz zerstörenden Pilze und den Nagekäfer keine Eigenresistenz
Die Verwendung der Fichte/Tanne ist daher nur in der Gefährdungsklasse 0 möglich, es muss immer trocken sein. Die Holzfeuchte u <20% ist sicherzustellen. Liegt nun eine mittlere relative Luftfeuchte bis 70% vor, so werden die Bedingung nicht mehr erfüllt und es erfolgt die Zuordnung in die Gefährdungsklasse 1. Das wird das Fichtenholz nicht erfüllt (Vgl. DIN 68800). In Wohnräumen und ähnlicher Nutzung kann das Fichtenholz gegen Insekten allseitig durch eine geschlossene Bekleidung abgedeckt oder das Holz ist so offen angeordnet, dass es ständig kontrolliert werden kann. Das Kieferholz und das Lerchenholz sind resistenter gegen Schädlinge. Bei einem Splintholzanteil unter 10% liegt eine genügend hohe Eigenresistenz gegenüber holzzerstörenden Insekten vor und kann so ohne Probleme im Gebrauchsklasse 1 ohne zusätzliche Maßnahmen eingesetzt werden.
Die schadensfreie Funktionstüchtigkeit der nachfolgend aufgeführten Holzhäuser wird durch ihre konstruktive Ausführung garantiert. Diese Holzhäuser werden ausreichend durch die ursprünglichen Holzfenster und Türen belüftet. Durch den Ofen werden durch die Wärmestrahlungen weitestgehend alle Bauteile im Winter erwärmt und so eine Tauwasserbildung vermieden. Der Dachboden ist nicht ausgebaut und dient lediglich als Lagerfläche. Durch Umbauten, wie dichte wärmeisolierende Verbundfenster, der Einbau von Konvektionsheizkörper und weitere Veränderungen an der Konstruktion "zieht der Schimmelpilz" in die Wohnräume ein. Holzschäden im verdeckten Bereich werden erst später sichtbar.
Bei Fertigteilhäusern, in der Regel als Ständerbau und mit Dämmstoff ausgefüllt, kann bei mangelhafter Dampfbremse über Fugen die wärmere Luft in die kühleren Bereiche der Konstruktion gelangen. Die relative Luftfeuchte steigt an (kühlere Luft kann weniger Wasserdampf aufnehmen), in vielen Fällen kommt es lokal zu Kondenswasserbildung. Das Dämmmaterial nimmt die Feuchtigkeit auf und hält diese auch über eine längere Zeit. Damit wird sehr schnell das Konstruktionsholz, was eigentlich in die Gefährdungsklasse 0 eingeordnet ist, in die Gefährdungsklasse 2 oder 3 verschoben. Bei einer Gefährdungsklasse 2 sind das zum Beispiel Innenbauteile in Nassbereichen, wobei die Holzteile Wasser abweisend abgedeckt sind und bei 3 ohne Wasser abweisende Abdeckung. Bei der Gefährdungsklasse 2 könnte daher nur noch Kernholz der Lerche oder der Eiche und bei der Gefährdungsklasse 3 nur noch Eiche verwendet werden. Das gilt aber auch für angrenzenden Holzwerkstoff, wie die Spanplatten oder Holzfaserplatten die eine Resistenzklasse 4 haben und so etwa der Fichte entsprechen. Bei lange anhaltender Durchfeuchtung werden auch diese Hölzer und Holzwerkstoffe durch Holz zerstörende Pilze und Insekten geschädigt und zerstört.
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