"Geiz ist geil", obwohl dieser Slogan längst nicht mehr aktuell ist, spart der Verbraucher immer noch gern. Gutscheine, die den Einkauf billiger machen, boomen wie nie zuvor. Sie sind auch eine schöne Geschenkidee für den Geburtstag oder andere festliche Anlässe. Der Empfänger des Gutscheines kann dann selbst entscheiden, welches Produkt er kauft oder welche Leistung er benötigt. Gerade beim Häuselbauer oder hat man gerade eine neue Wohnung bezogen so weiß man nie genau welches Geschenk dringend benötigt wird.
Zahlreiche Einkaufsportale bieten deshalb Gutscheine zum Kauf an, die ihnen einen oft satten Rabatt beim nächsten Einkauf bei einem bestimmten Anbieter garantieren. Der Obi Guschein von Sparspion beispielsweise ist vor allem für Heimwerker und Hobbygärtner interessant.
Bei einem Gutschein handelt es sich um ein Dokument, dass einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung garantiert. Juristisch gelten Gutscheine als Urkunde, man kann sie also mit einem Wertpapier vergleichen. Verbraucher, die Gutscheine zu Hause herumliegen haben, sollten allerdings acht geben, Gutscheine gelten nämlich nicht unbefristet. Mit der Schuldrechtsreform wurde 2002 geregelt, dass ein Gutschein drei Jahre nach der Ausstellung seine Gültigkeit verliert, wenn er bis dahin nicht eingelöst wurde.
Weil das Thema Gutschein in aller Munde ist, kam in der schwarzgelben Bundesregierung die Idee hoch, das Betreuungsgeld, das Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, ab 2013 statt in bar auch in Form eines Gutscheins ausbezahlt werden könnte. Das Thema sorgte in den vergangenen Wochen und Monaten für Dauerzwist in der Koalition. Unter anderem deshalb, weil keiner genau sagen kann, wie und in welcher Form die Gutscheine ausgegeben werden sollen, geschweige denn, wie die betroffenen Eltern sie einlösen können.
Anders sieht es dagegen beim klassischen Gutschein aus, den jeder Verbraucher kennt. Zum einen gibt es die ganz klassische Variante, die eine Art Treueprämie für Stammkunden darstellt: Sie bekommen bei vielen Händlern Punkte oder ähnliches, die sie ansammeln und später gegen attraktive Sachwerte eintauschen können. Oft gibt es beim Kauf eines hochwertigen Produktes den Gutschein obendrauf. So geben beispielsweise Autohäuser, die auch eine Tankstelle betreiben, beim Kauf eines Neuwagens oft einen satten Tankgutschein obendrauf. Beliebt sind Gutscheine auch beim Einkauf im Netz. Ein US-Portal hat die Gutschein-Idee ins Netz geholt. Zunächst bot es zeitlich befristete Aktionen an, den entsprechenden Gutschein gab es allerdings nur, wenn sich genügend Interessenten fanden. Mittlerweile gibt es im Internet eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie sich mit dem Einsatz von Gutscheinen beim Einkaufen bares Geld sparen lässt. Allerdings sollten sich die User die Bedingungen der Anbieter sorgfältig durchlesen. So sind Gutscheine oft zeitlich befristet, oder es gibt den Rabatt nur, wenn der Einkauf einen bestimmten Wert erreicht. Das ist es den Kunden aber auch Wert. Denn wenn sie beispielsweise ihre Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke für Freunde oder Verwandte nur teilweise bei einem Anbieter kaufen, haben sie den Mindestwert locker erreicht und können sich über einen satten Rabatt freuen.
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