Holzschutzmittel dienen dazu, verbautes Holz und Holzwerkstoffe gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten zu schützen, wenn die natürliche Eigenresistenz nicht ausreicht und Maßnahmen des konstruktiven Holzschutzes nicht zum Tragen kommen. Ein effektiver Holzschutz setzt voraus, dass ihre Wirkung und ihre Bedeutung bekannt sind, um durch seine "richtige" Verwendung die Wirkung schädigender Einflüsse zu minimieren.
Bei einem konstruktiven Holzschutz benötigt man keine Chemikalien. Aber auch aus Unkenntnis werden Holzschutzmittel oft in großer Menge an nicht zu schützenden Holzteilen eingetragen. Auf dem deutschen Markt befanden sich ca. 2010 verschiedenartige Holzschutzmittel mit bekämpfender, vorbeugender oder auch keiner Wirkung. Davon hatten 200 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, 277 das RAL-Gütezeichen und 21 hatten die UBA-Registrierung. Mit der amtlichen Prüfung wurde das Mittel der biologischen Wirksamkeit, gesundheitlichen Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit unterzogen. Damit wird ein gewisser Grad an Anwender- und Verbrauchersicherheit erreicht. Mit der Vereinheitlichung auf dem EU-Markt gelten zum Teil andere Übergangsreglungen. Aus meiner Sicht sind nationale Reglungen besser, da diese die jeweilige örtlich üblichen konstruktiven Ausführungen mit dem Baustoff Holz optimaler gerecht werden.
Alle anderen ca. 1500 Holzschutzmittel stellen den sogenannten grauen Markt dar. Was diese Mittel beinhalten, ist unklar. Ihre gesundheitliche Wirkung ist ungeprüft und oft mit falschen Anwendungsbereichen beziehungsweise Verarbeitungshinweisen werden die Verbraucher zu Testpersonen von irgendwelchen chemischen Produkten. Wo erhält man die diese Produkte? Man braucht nur durch einen Baumarkt laufen. Eine Anwendung chemischer Holzschutzmittel ist zum Beispiel bei Vertäfelung an Wänden und Decken nicht erforderlich. Zur Pflege von Möbeln reichen oft schon ein Staubwischen und das Auftragen einer Möbelpolitur aus. In der DIN 68800 sind Bedingungen erläutert, unter denen eine Einstufung in die Gefährdungsklasse 0 erfolgen kann. Das heißt, es kann auf einen chemischen Holzschutz verzichtet werden. Nach heutigem Erkenntnisstand kann auch bei tragenden Bauteilen auf einen noch vor wenigen Jahren geforderten generellen chemischen Holzschutz in vielen Bereichen verzichtet werden. Das kann nur in verantwortungsbewusster Abwägung der Risiken sowohl für den Umweltschutz als auch für den Schutz des Holzes erfolgen. Dies ist jedoch nicht überall möglich, so soll sich vorrangig auf den konstruktiven Holzschutz orientiert werden und der chemische Holzschutz gezielt nach der tatsächlichen Gefährdung Anwendung finden.
Holzschutzmittel sind Gifte, die nicht vor der Gesundheit des Menschen und der Tiere haltmachen. Zukünftig werden Gebäude mit Baumängeln bewertet1), in denen Holzschutzmittel zum Einsatz gebracht wurden, obwohl durch konstruktive Maßnahmen dies nicht notwendig wäre.
Auch die im Handel als so genannte biologische Holzschutzmittel vertretenen Mittel sind zweifelhaft und bedürfen einer genauen Bewertung. Diese beinhalten keine beziehungsweise nur ungenügende Wirkstoffe zur Verhinderung oder Bekämpfung von Holz zerstörende Pilze oder Holz verfärbende Organismen. In vielen Fällen sind diese Produkte eher als Holzanstrichstoffe einzuordnen.
Alle zugelassenen Holzschutzmittel tragen das amtliche Prüfprädikat vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik Berlin) beziehungsweise für nicht tragende Bauteile das RAL-Prüfzeichen. Von allen anderen sollte man lieber die Finger lassen, da ihre Wirkungsweise nicht bekannt ist und keine Langzeiterfahrung vorliegen.
Neue Entwicklungsansätze für eine rein biologische Abwehr durch antagonistische Bakterien oder Pilze sind zu beobachten. Jedoch ist man trotzdem im Wesentlichen auf den Einsatz von Chemikalien angewiesen, wie den anorganischen Salzen, Teerölen und neueren Entwicklungen wie Schlupfverhinderungsmitteln oder den Chitinsynthesehemmern. Gerade mit den letzteren Mitteln kann zum Teil mit sehr geringen Konzentrationen spezifisch in den Stoffwechsel der schädigenden Organismen eingegriffen werden.
Meine Empfehlung gegenüber den Bauherren ist die ständige Kontrolle und ein richtiger Umgang mit dem Werkstoff Holz. So kann man den Einsatz von Holzschutzmittel auf ein Minimum reduzieren.
1) Die Wertminderung resultiert aus der künftigen Entsorgung belasteter Baustoffe
Die Abfallgesetzgebung mit ihren Durchführungsverordnungen und technischen Anleitungen regelt den Umgang mit schutzmittelbehandelten Hölzern. Das Gesetz zur Förderung und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen setzt klare Vorgaben, wie mit Abfällen umzugehen ist.
Hölzer im bewohnten Innenbereich sind weitestgehend frei von Schutzmitteln. Eine Entsorgung dieser Hölzer unter dem Gesichtspunkt einer Schadstoffbelastung entfällt somit.
Aussteifende und tragende Hölzer, dazu gehört die Holzkonstruktion im Dachboden, zählen unter kontaminiertes Holz mit dem Abfallschlüssel 17213 mit dem Entsorgungshinweis 1.SAV (Sonderabfallverbrennungsanlage) 2.HMV (Hausmüllverbrennungsanlage).
Literaturempfehlung: Holzschutz ohne Gift. Holzschutz und Holzoberflächenbehandlung in der Praxis. von Peter Weissenfeld, Holger König; Ökobuch Vlg., Staufen (2001)
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