Frage: Wir wenden uns mit einer großen Bitte an Sie als Fachmann zum Thema Hausschwamm.
Wir sind ein Gerüstbaubetrieb und haben einen Altbau zu Sanierungszwecken an der Außenfassade komplett mit einem Stahlgerüst mit Stahlhohlkastenbelägen und Holzbordbrettern eingerüstet. Bei den Sanierungsarbeiten wurde durch Baufirma im Gebäudeinneren der Hausschwamm entdeckt. Dieser Umstand soll aber angeblich bereits im Kaufvertrag gestanden haben und war dem Bauherrn somit bekannt. Mittlerweile steht das Gerüst 33 Wochen an diesem Gebäude.
Jetzt zu unseren Fragen, die Sie uns hoffentlich kompetent beantworten können:
1. Kann der Hausschwamm durch unser Gerüst auf andere Gebäude übertragen werden?
2. Wenn ja, wie können wir unser Gerüst entsprechend reinigen?
3. Gibt es eine entsprechende Vorschrift, nach der wir unser Gerüst in einem solchen Fall besonders reinigen müssen? (nein, siehe oben)
4. Unser größter Auftraggeber verlangt von uns eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Hausschwammverbereitung auf andere Gebäude durch unser Gerüst. Wie ist diese realisierbar? (Wer soll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfüllen?) Vollkommen unsinnig. Zum Beispiel ein später Mieter, Bauarbeiter bringt einen mit Hausschwamm befalle Möbelstück mit in die Wohnung und wirft es nach 1 oder 2 Jahren wegen. In der Zwischenzeit war ein Leitungswasserschaden. Es wurde nicht fachgerecht getrocknet und nach 2 Jahren liegt ein Befall durch den Echten Hausschwamm vor. Was hat das mit dem Außengerüst zu tun?
Wie soll dann die Beweisführung erfolgen? Der Auftraggeber kann nur eine besonders gründliche Säuberung verlangen.
Antwort: Der Echte Hausschwamm wächst grundsätzlich nur im verdeckten Bereich und bildet gelegentlich an der Oberfläche einen Fruchtkörper zur Sporenbildung. Das ist in der Regel im Gebäudeinneren, in Hohlstellen, wie zum Beispiel in der Holzbalkendecke. Ebenso breitet sich das Myzel auch im Ständerwerk der Bundwände aus.
Der Pilz meidet Zugluft und stellt bei Sonnenlicht (auch im Schatten) das Wachstum ein. Eine Ausbreitung auf das Gerüst ist so gut wie ausgeschlossen. Vergleiche Wachstumsbedingungen auf meiner Webseite unter ib-rauch.de/Beratung/hausschwam.html (Man kann ja zusätzlich auch noch Dr. Huckfeld an der Uni Hammburg fragen.)
Grundsätzlich dienen mineralische Bauteile nicht als Nahrung. Daher werden diese auch nicht bewachsen. Ausnahmen gelten im Gebäude bei feuchten Putzen (bei Wasserschaden) oder wenn von einer Nahrungsgrundlage (Deckenbalken) zu einer anderen eine Ausbreitung erfolgt. Dazu muss der Pilz aber bereits eine bestimmte Größe erreicht haben. Wurden auch hier die Wachstumsbedingungen abgestellt, so erfolgt nur noch eine sehr geringe Ausbreitung. Über den Winter sind die Wachstumsbedingungen ungünstig, sodass kaum eine Ausbreitung erfolgte. Ein sehr geringer Befall währe nur an den mit der Wandfläche berührenden Holzteilen des Gerüstes möglich.
Den Befallsumfang im Gebäude kann ich nicht einschätzen. Liegt ein Befall nur an einer geringen Fläche im Gebäudeinneren vor, so kann diese Sache vernachlässigt werden.
Der zweite Gesichtspunkt ist, das wird sicherlich auch der Auftragsgeber meinen, ist die höhere Sporen- und Myzelbelastung. Liegt ein Befall im Gebäude vor, so sind zum Beispiel nicht nur 1000 Sporen/m³ sondern 10.000 Sporen/m³ vorhanden (Größenordnung nur zum Verständnis). Die Wahrscheinlichkeit das eine Spore auskeimt ist damit höher, wenn die optimalen Bedingungen vorliegen. Dazu ist Wärme und eine Holzfeuchte von 20-40% (bis etwas höher) über eine längere Zeit erforderlich. Alle freilegenden Holzteile auf einem Gerüst trocknen sofort nach dem Regen wieder ab.
Bevor das Gerüst abgebaut wird, ist es ja gründlich abzukehren. In diesem Fall macht man es eben noch gründlicher und auch zwischen der Bauphase.
Ein Transport von geschädigten Holz- bzw. Mauer-/Putzteilen darf ja nach DIN 68800 generell nur in bedeckten Behältern erfolgen, also im Gebäudeinneren im Eimer oder Plasttüten über die Treppe.
Staubentwicklungen sind dabei zu vermeiden, damit sich Myzelreste nicht im Gebäudeinneren ausbreiten. Das weiß aber die zur Sanierung beauftragte Fachfirma. Damit kommt das Außengerüst so gut wie nicht in Berührung.
Wenn der Auftraggeber Bedenken hat, so könnte man ausgewählte Holzteile (die eventuell in Berührung gekommen waren) nach dem Abbau mit einem pilzwidrigen amtlich zugelassenen Holzschutzmittel vom DIBt möglichst auf Borbasis vorbeugend schützen. (Hier treten jedoch umweltschutzrechtliche Bedenken auf, da dies eine wässrige Lösung ist und ausgewaschen wird. Öl-haltige HSM sind nicht zu empfehlen, da die Holzteile ständig bei der Montage angefasst werden und so die Mitarbeiter belastet werden. Wenn erforderlich daher nur sehr sparsam und auch nur wenn es wirklich erforderlich ist, verwenden. Eventuell kann man 2 oder 3 Bretter auch entsorgen.) Alle Metallteile sind unbedenklich, wenn die Oberfläche sauber ist.
Mit der Sanierung ist auch eine Fachfirma oder ein Sachverständiger für die Kontrolle der Maßnahmen beauftragt. Er ist auf der Baustelle und kann hier auch noch einmal Hinweise geben.
Antwort von
Peter Rauch Ph.D.
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