Frage: Wir haben vor kurzem ein Fertigteilhaus erworben. Das Baujahr ist 1993. Das Haus ist mit einer Zwangsbelüftung mit WRG ausgerüstet. Da wir die Decke des Dachgeschoßes verändern wollen, haben wir vorhandene Holzdecke entfernt. Dabei zeigte sich, daß die Dampfsperre nicht luftdicht verklebt wurde. Die PE Folien wurden lediglich großflächig überlappt. Das Dachgeschoß war in den letzten Jahren nicht bewohnt. Feuchteschäden sind für uns nicht erkennbar. Allerdings sind wenige schwarze Bereiche am Isoliermaterial sichtbar. Die Fertigteilhausfirma behauptet, diese Ausführung wäre 1993 "Stand der Technik gewesen." Unsere Frage ist, ob dies wirklich stimmt. Werden die Dampfsperren wirklich erst seit wenigen Jahren luftdicht ausgeführt. Dies hat große Bedeutung für eventuell vorhandene Gewährleistungsansprüche auf verdeckte Mängel. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, würden wir gerne ein entsprechendes Gutachten durch Sie erstellen lassen.
Antwort: Zu Ihrer Frage "Die Fertighausfirma behauptet, diese Ausführung wäre 1993 Stand der Technik gewesen." Ob nun das nicht Stand der Technik war, kann ich nicht genau sagen. Aber zu dieser Zeit, bis einige Jahre später, wurden fasst alle Häuser so gebaut. Die Problematik der Fugendichtheit ist um diese Zeit erkannt worden. Es wurde auch in dieser Zeit die V DIN 4108 Teil 7 erstellt, die sich mit der fugendichten Erstellung von Gebäudehüllen befasst. Fugen müssen nicht zwangsläufig zu massiven Bauschäden führen. Kann sich das unkontrolliert eingedrungene Kondenswasser in Bauteil ansammeln und wird nicht mehr abgeführt, dann kommt es zu Schäden. Um das vereinfacht zu sagen, sind viele Fugen vorhanden und erfolgt eine Hinterlüftung, so wird dieses Kondensat meist ausreichend abgeführt.
Das weitere Problem ist aber der erhöhte Wärmebedarf. Es ist vergleichbar mit undichten oder halb geöffneten Fenstern. In zwei von mir untersuchten Massivgebäuden waren solche Schäden vorhanden. Die Bewohner klagten über einen sehr hohen Heizenergiebedarf, der etwa doppelt so hoch war, wie in der Planung vorgesehen. (Bei den anderen Objekten konnte keine direkte Aussage gemacht werden.)
Es kann in diesem Fall, da zur o. g. Zeit die meisten Gebäude so gebaut wurden, nachträglich kein Mangel angezeigt werden. Ich würde eher empfehlen, da auch die genannte Fertighausfirma eigentlich eine qualitätsbewusste Firma ist, sich mit diesen in Verbindung zu setzen und die durch die Firma in dieser Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse beim Umbau einfließen zu lassen. Ich denke hier gewinnen beide Seiten etwas. Einen großen Teil, der mir bekannten Probleme mit Lösungsansätzen, speziell der luftdichten Ausführung finden Sie bei mir im eBook Dachgeschossausbau.
Frage:Wir sind nun etwas weiter gekommen.
Ich habe einen interessanten Artikel der Fa. Proclima gefunden, den ich zu Ihrer Information beifüge. Auch hier wird deutlich, daß eine luftdichte Ausführung seit der Wärmeschutzverordnung von 1995 "Stand der Technik" ist und eine luftdichte Dampfsperre durch die DIN 4108 Teil 7 von 1996 gefordert wird.
Das Baujahr unseres Hauses ist "leider" 1993. Die Fertighausfirma zeigte sich von ihrer "ruppigen" Seite. Auf eine juristische Auseinandersetzung wollen wir es nicht ankommen lassen. Sie kostet Nerven und Geld und der Ausgang ist ungewiss. Wir wollen selbst "Hand anlegen".
Nachdem wir nun die gesamte Holzdecke in allen Zimmern entfernt haben, sind in verschieden Bereichen Feuchteschäden in Form von Schwarzfärbung der Dämmung erkennbar (siehe Foto). Das Obergeschoss unseres Hauses war wohl in den letzten 3 Jahren nicht bewohnt, so daß die Dämmung "trocken" erscheint. Schäden am Holz haben wir nicht gefunden.
Unsere Frage ist nun, ob wir die Dämmung erneuern sollten, weil sich die Isolationseigenschaften durch die eingedrungene Feuchtigkeit dauerhaft verschlechtert hat, oder reicht es, die PE-Folie auszuwechseln und luftdicht zu verkleben. Anschließend wollen wir mit Gipskarton verkleiden.
Antwort: Dort, wo Sie die Schimmelpilzbildung in der Dämmung (Klemmfilz von GuH) sehen, sollten Sie einen Austausch vornehmen. Der Innenraum ist dann zwar vor den Schimmelpilzsporen durch die Dampfbremsfolie geschützt, aber solange man das noch beeinflussen kann, sollte man die einzelnen (nicht alle) Stücken austauschen. Dabei sollte die angrenzende Holzkonstruktion gleichzeitig kontrolliert werden. Nur an Stellen, wo wirklich eine sichtbare sehr geringe Schädigung vorliegt, ein amtlich zugelassenes Holzschutzmittel auf Borbasis auftragen. Die lokalen Flächen reichen, es soll hier nur nachträglich ein vorbeugender Schutz aufgebaut werden. Schimmelpilze (bestimmte Arten) führen zu einer oberflächennahen Schädigung des Holzes. Von der Sache ist dies nicht besonders schlimm, aber vorgeschädigtes Holz wird leichter von echten holzzerstörenden Pilzen geschädigt. Auch daher sollten sichtbar geschädigte Schimmelbereiche entfernt werden.
Der Folgeaufbau, wie Sie es beschrieben haben, Dampfbremse, fugendicht verkleben und Gipskartonbauplatten. Wenn Sie Produkte von proklima verwenden, dann sollten Sie Herrn Moll (Fa. Proclima) fragen, wie die Anschlüsse zur PE-Folie an den Wänden hergestellt werden.
Antwort von
Peter Rauch Ph.D.
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