Frage:
Mit Interesse habe ich Ihr informatives Buch gelesen. Eine Frage habe ich zur Gestaltung des Aufbaus der Dachschräge mit einer Feuerwiderstandsklasse von F 30.
In Ihrem Buch (Seite 99) beschreiben Sie einen Aufbau der Dachschräge, in dem als Innenverkleidung eine Spundbrettschalung von 22,5 mm gewählt wird.
Der Prüfstatiker, der meinen Umbau betreut, behauptet, dass Massivholz erst ab einer Stärke von 40 mm als F30 bewertet werden kann. Deshalb würde mich interessieren, woher Ihre Informationen stammen, damit ich den Prüfstatiker überzeugen kann.
Antwort:
Das Beispiel mit der Spundbrettschalung 22,5 mm erfüllt nicht die F 30. F 30 erfüllen zum Beispiel die Brandschutzblatten GKF 12,5. Wenn Sie aber ein Einfamilienhaus haben, dann besteht aus meinem Erkenntnisstand keine Forderung nach F 30 für die Dachschrägen. Hierzu sollten Sie vielleicht noch einmal die Firma Kauf oder Rigips konsultieren. Es möglich, dass es zwischenzeitlich Änderungen bei den gesetzlichen Auflagen in Bearbeitung sind. Da die großen Firmen meist in den Normausschüssen mitarbeiten, sind diese besser informiert. Generell sollte der Brandschutz nicht vernachlässigt werden.
Eine Holzverkleidung ist gut für das Raumklima bezüglich des Feuchteausgleiches und es speichert auch Wärme und isoliert. Es mindert eine mögliche Überhitzung der Räume im Sommer.
Antwort von
Peter Rauch Ph.D.
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