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Finanzierung von Prozesskosten

Vom Informationsdienst: www.it-projects.de   6/2001

Autor: Rechtsanwalt Peter Roessler, Fachanwalt fuer Steuerrecht, FFM, info@peterroessler.de



Ein Prozessfinanzierer ist ein Unternehmen, das auf Antrag die Prozessfuehrung finanziert. Voraussetzung ist die Zulaessigkeit und Begruendetheit des geltend zu machenden Anspruchs. Dies wird von dem jeweiligen Prozessfinanzierer, der um die Finanzierung ersucht wird,eingehend geprueft. Entscheidet sich dieser nach Pruefung der Prozessaussichten fuer die Finanzierung, umfasst diese die gesamten Kosten des Rechtsstreites. Bei erfolgreicher Durchfuehrung des Rechtsstreites erhaelt der Prozessfinanzierer einen vorher vereinbarten Abschlag auf die geltend gemachte Forderung. Zudem sind die erstatteten Kosten des Rechtsstreites an den Prozessfinanzierer zu bezahlen. Der Vorteil gegenueber einer Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass beispielsweise gesellschaftsrechtliche Streitfaelle, Streitfaelle aus dem Baurecht und unter Privaten finanziert werden, die von dem Rechtsschutzvertrag oftmals nicht gedeckt sind. Bekannt sind die Foris AG in Muenchen sowie die Gloria Prozessfinanzierungs GmbH in Berlin.

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