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Einkommensteuererklärung 2002

Quelle: Der Steuerzahler 2/2003 S. 24

Wenn sich die Steuerzahler demnächst an die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 begeben, dann werden sie nicht nur erstmals mit Euro-Steuererklärungen konfrontiert, es sind auch wieder zahlreiche Neuregelungen zu beachten. Dies betrifft vor allem die Familienbesteuerung, die grundlegend reformiert worden ist.

Mit der Währungsumstellung zum 1.1.2002 wurde auch in der Besteuerung der Euro eingeführt. Das hat u.a. zur Folge, dass Steuererklärungen von diesem Zeitpunkt an nur noch mit Euro-Werten abgegeben werden dürfen. Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2002 wurden daher von DM auf Euro umgestellt.

Bei Rechnungen, die noch DM-Beträge aufweisen, kann der Steuerzahler selbst eine Euro-Umrechnung vornehmen. Es ist dabei der amtliche Umrechnungskurs für einen Euro in Höhe von 1,95583 DM anzuwenden. Dieser Faktor wurde auch bei der Umrechnung von steuerlichen Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen zu Grunde gelegt. Darüber hinaus wurden jedoch etliche Betrags- "Glättungen" vorgenommen, aus denen vom früheren DM-Wert teilweise doch erheblich abweichende neue Beträge hervogingen. Eine Übersicht mit wichtigen steuerlichen Abzugsbeträgen im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung 2002 enthält unsere Tabelle.

Neben den Euro-Formularen müssen sich die Steuerzahler auch mit Rechtsänderungen 2002 vertraut machen.

Hinweis: Weitere steuerliche Abzugsbeträge in Euro sind unter folgender FAX-Nr. ab-rufbar: 089/666-32360-09 van
Weitere Informationen über www.steuerzahler.de

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