Nach § 2 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist der Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten nicht zulagenbegünstigt, wenn bei Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen (d.h. nicht dauernd getrennt leben). Dieser Ausschluss stellt keine Verfassungswidrigkeit dar. Nach Auffassung des BFH gilt das auch dann, wenn die Wohnung im Hinblick auf einen sich abzeichnenden Vermögensverfall des Eigentümer-ehegatten, aber vor Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks erworben wird. Nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung läge kein Kauf vom Ehegatten, sondern eine originärer Erwerb vor.
Quelle: BFH Urteil Az.:III R 51/99
© 2001 catalog-web.de | Baulexikon | Bauideen | Sanierungskosten | Impressum | 6/2002