Aus Gründen der Subventionsbelastung ist das Ringen um die Steinkohlesubvention unverständlich. Die Steinkohlesubvention ist zum Ausgleich der höheren Produktionskosten der deutschen Steinkohle mit 150 €/t gegenüber der Importkohle mit 60 €/t erforderlich. Mit dem spezifischen Energieinhalt der Steinkohle von 8,14 kWh/kg und einem Kraftwerkswirkungsgrad von 45 % ergeben sich die Primärenergie - bezogenen Stromerzeugungskosten zu:
Bei einem Kohlestromanteil von 100 TWh entsprechend 100 Milliarden kWh aus deutscher Steinkohle beträgt der Subventionsbedarf zum Ausgleich des Primärenergiekosten - Nachteils der deutschen Steinkohle von 2,5 Ct/kWh:
Dieser Subventionsbedarf ändert sich mit der jeweils zugestandenen Menge deutscher Steinkohle-Stromproduktion. Für die Kalkulation der gesamten Stromerzeugungskosten aus Steinkohlekraftwerken kommt der Fixkostenanteil für den Kapitaldienst von rd. 2 Ct/kWh hinzu, so dass sich die Stromerzeugungskosten aus diesen Kraftwerken zu 6,1 Ct/kWh für deutsche Steinkohle bzw. 3,6 Ct/kWh für Importkohle ergeben, bei planmäßiger Verfügbarkeit der elektrischen Energie zur Höchstlastzeit. Im Vergleich dazu betragen die Stromerzeugungskosten aus den regenerativen Energien Wind rd. 9 Ct/kWh und aus Sonnenenergie über 50 Ct/kWh bei nur dargebotsabhängiger Verfügbarkeit und ohne reelle Aussicht nennenswerter Kostendegression, diese sind jedoch CO2 freie Energien. Dies zeigt
die wirtschaftliche Problematik.
D:\FH\Hilfsb 75, Steinkohlesubventionen.doc
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