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Normtrittschallpegel

Genormter Begriff für die Festlegung des Trittschallschutzes. Er wird nach DIN 52210 aus dem tatsächlich im Raum unter der betreffenden Decke je Terz gemessenen Trittschallpegel LT unter Umrechnung auf ein bestimmtes Bezugsschallschluckvermögen errechnet. Am ausgeführten Bauwerk mit üblichen Nebenwegen gemessene und umgerechnete Werte erhalten die Bezeichnung L'n. Als Schallquelle dient bei diesen Messungen ein genormtes Hammerwerk nach DIN 52210.

Ln = Lr + 10 lg A/A0 [dB]

A0 = Bezugsschallschluckfläche (in Wohnräumen = 10 m2),
A = vorhandene Schallschluckfläche (Schallschluckvermögen)
Die DIN ersetzt das Trittschallschutzmaß durch den bewerteten Normtrittschallpegel Ln,w ohne das TSM aufzugeben. Danach ist Ln,w = 63- TSM.

Formelsammlung


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