Nachhallzeit: Zeit, die verstreicht, bis die Schallenergie in einem Raum nach Abstellen der Schallquelle auf den millionsten Teil absinkt. Im üblichen logarithmischen Maßstab bedeutet dies den Abfall des Schallpegels um 60 dB. Nach der Sabineschen Nachhalltheorie, die der statistischen Betrachtungsweise in der Raumakustik zugrunde liegt, ist die Nachhallzeit T (in Sekunden) im wesentlichen vom Volumen V (in m3) und dem Gesamtabsorptionsvermögen A (in m2 100%-ig absorbierender Fläche = äquivalente Schallschluckfläche) der Raumbegrenzungen abhängig nach der Beziehung (siehe Formel).
In letzter Zeit wird die Ansicht vertreten, dass diese physikalische Definition in der Praxis nur dann die tatsächlichen Verhältnisse erfasst, wenn der allgemeine Störpegel ausreichend weit unter dem Schallpegel des betreffenden Original-Schallereignisses liegt. In allen übrigen Fällen wäre als tatsächlich empfundene Nachhallzeit diejenige Zeitspanne anzunehmen, in der der Schallpegel auf die Stärke des allgemeinen Störpegels absinkt. Zur Unterscheidung gegen die physikalische Definition nennt man sie die subjektive Nachhallzeit.
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