Schalldämm-Maß R: Begriff für die Prüfung der Luftschalldämmung von Wänden, Decken und Ähnliches, auf Prüfständen ohne Nebenwege (siehe auch Längsleitung). Im Gegensatz zum Bauschalldämm-Maß R' für die Prüfung der Luftschalldämmung von Wänden und Decken im Bau und auf Prüfständen mit bauüblichen Nebenwegen.
Luftschalldämmung: Widerstand eines Bauteils gegen Schallschwingungen der Luft. Um die Luftschalldämmung verschiedener Bauteile und Baustorfe vergleichen zu können, müssen diese unter genau definierten Meßbedingungen untersucht werden. Diesem Zweck dient DIN 52210 "Bauakustische Prüfungen, Luftschalldämmung und Trittschallstärke. Bestimmung am Bauwerk und im Laboratorium". Nach dieser Norm und nach DIN 4109 unterscheidet man im Wesentlichen das Schalldämm-Maß, das bewertete Schalldämm-Maß und das Trittschallschutzmaß beziehungsweise den bewerteten Normtrittschallpegel.
Ergänzung: Schwingung-Links
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